Waldorf Frommer-Abmahnung: „Her“ (im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH)

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Erneut lässt die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Kinofilm durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen.

Berichten zufolge handelt es sich aktuell um den Film „Her“ von Spike Jonze mit Joaquín Phoenix.

Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- Euro sieht die Rechteinhaberin (Warner Bros. Entertainment GmbH) die vorgeworfenen Ansprüche als abgegolten an.

Herunterladen = Hochladen bzw. Anbieten?

Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen (wie BitTorrent-Plattformen) werden Dateien oder dessen Teile gleichzeitig während oder nach Erhalt anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Herunterladen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben.

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung sind?

  • Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Wenn nicht Sie – kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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