Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Tiberius Film GmbH: "Creature"

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"Genau das, was sich Monsterfilm-Fans wünschen... Brüste, Blut und jede Menge Spaß!" (x-rated Magazin Rezension)

Vor allem diese eine Sorte Spaß, die man erfährt, wenn sich im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer befindet, haben sich Monsterfilm-Fans nicht gewünscht.

Im Film geht es um sechs junge Freunde, die eine Hütte aufsuchen um Gerüchten um eine Bestie halb Mensch, halb Krokodil nachzugehen. Als jedoch einer nach dem anderen von ihnen in den Sümpfen verschwindet, ahnen sie, dass mehr Wahrheit in den Gerüchten steckt, als sie glaubten. Welche Wahrheit steckt hinter der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung?

Wer jedenfalls der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der irrt. Denn trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Ende 2013 sind weiterhin viele Abmahnungen im Umlauf.

Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen (wie BitTorrent-Plattformen) werden Dateien oder dessen Teile gleichzeitig während oder nach Erhalt anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Herunterladen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben.

Was wird vom Rechteinhaber bzw. der Kanzlei verlangt?

Eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Was können Sie tun?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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