Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Im Herzen der See“ (engl. „Heart of the Sea“)

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Im Herzen der See (Originaltitel: „In the Heart of the Sea“) ist ein US-amerikanischer Actionfilm und kam am 3. Dezember 2015 in die deutschen Kinos als Buchverfilmung des gleichnamigen Buches von Nathaniel Philbrick: „Die letzte Fahrt des Walfängers Essex“ (Originaltitel: „In the Heart of the Sea: The Tragedy of the Whaleship Essex“).

Kapitän George Pollard und der erste Steuermann Owen Chase sind im Jahr 1820 mit der Besatzung der Essex auf Walfang im Pazifik, wo die Essex trotz Warnungen von einem Pottwal gerammt wird und sinkt. Um am Leben zu bleiben müssen die überlebenden Teil der Besatzung an den Rand ihrer Kräfte gehen. Rund 20 Jahre später wird die wahre Dramatik der Geschehnisse von einem Romanautoren beleuchtet, der mit einem Überlebenden über die Erlebnisse spricht (bearb., de.wikipedia.org/wiki/Im_Herzen_der_See, CC BY-SA 3.0 DE).

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Im Herzen der See” ab. Dabei wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Schadensersatz zu zahlen, sowie die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung” des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Ein paar Tipps, wie Sie sich verhalten können, wenn auch Sie Empfänger der „Im Herzen der See” -Abmahnung geworden sind:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Uns finden Sie unter: www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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