Waldorf-Frommer-Abmahnung: "Jupiter Ascending"

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Jupiter Jones träumt von den Sternen, doch ihre Realität sieht anders aus: Sie putzt die Häuser anderer Menschen. Doch im Grunde wurde sie unter einem Nachthimmel geboren, dessen Zeichen darauf hindeuteten, dass sie eines Tages Großes vollbringen würde. Erst als sie von Caine, einem genetisch hervorgebrachten Ex-Soldaten gesucht wird, bekommt Jupiter eine Ahnung vor der Zukunft, die ihr bevorsteht. Ihre Abstammung birgt große Gefahr: Der zwielichtige Balem will Jupiter tot sehen. Denn ihre genetische Signatur bestimmt sie dazu, ein außergewöhnliches Erbe anzutreten, das die Balance des Kosmos verändern könnte.

Ihre „Stimmungsbalance“ als Internetanschlussinhaber wiederum ist sicher erst einmal dahin, wenn Sie die Post lesen und Ihnen Urheberrechtsverletzungen an diesem Film vorgeworfen werden...

Denn erneut lässt die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei um Film „Jupiter Ascending“.

Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Jupiter Ascending“-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren – verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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