Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Lucifer“ (Folge: „Et Tu, Doctor?“)

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In der US-TV-Serie „Lucifer“ ist der Höllenfürst so gelangweilt, dass er sich in Los Angeles niederlässt. Für die dortige Polizei arbeitend sucht er dort die in seinem Dasein vermisste Würze, indem er bei der Verbrecherjagd tätig wird …

Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an der Folge „Et Tu, Doctor?“ der 1. Staffel der Serie „Lucifer” ab.

Für das Anbieten einer Folge der Serie „Lucifer“ verlangt Waldorf Frommer für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 Euro führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie kann man reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Modern Family”, „The Vampire Diaries”, „Homeland”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Arrow”, „Blindspot”, „Brave Guy”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons”, etc., und nun auch Folgen der Serie „Lucifer”.

Weitere Titel der ersten Staffel, die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden können, lauten:

Ep 13 „Take Me Back to Hell“
Ep 12 „#TeamLucifer“
Ep 11 „St. Lucifer“
Ep 10 „Pops“
Ep 9 „A Priest Walks Into a Bar”
Ep 8 „Et Tu, Doctor?“
Ep 7 „Wingman“
Ep 6 „Favorite Son“
Ep 5 „Sweet Kicks“
Ep 4 „Manly Whatnots“
Ep 3 „The Would-Be Prince of Darkness”
Ep 2 „Lucifer, Stay. Good Devil“
Ep 1 „Pilot“

Nützliche Tipps wie Sie mit der „Lucifer”-Abmahnung umgehen können:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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