Waldorf Frommer Abmahnung: Musikalbum "Chapter One" von Ella Henderson

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Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Debut-Musikalbum "Chapter One" der der britischen Singer-Songwriterin Ella Henderson mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.

Behauptet wird, dass anhand eines Softwareunternehmens festgestellt worden sei, dass die Tonaufnahme über eine Tauschbörsensoftware illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verlangen, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,- EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Das Tracklisting ist wie folgt:

1. Ghost
2. Empire
3. Glow
4. Yours
5. Mirror Man
6. Hard Work
7. n/a
8. Pieces
9. The First Time
10. All Again
11. Give Your Heart Away
12. Rockets
13. Lay Down
14. Missed
15. Billie Holiday
16. Beautifully Unfinished
17. 1996
18. Five Tattoos
19. Giants

Nützliche Tipps wie Sie sich verhalten sollten - wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind:

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen. Denn: Einzelne Musiktitel befinden sich oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, wie z. B. "Bravo Hits" oder den sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. 

Ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage sollten Zahlungen nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Es ist daher unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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