Waldorf Frommer Abmahnung: "Nymphomaniac 1" & "Nymphomaniac 2" für die Tele München Fernseh GmbH

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Es sind - trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken - weiterhin viele Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie im Umlauf. 

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an den Filmen "Nymphomaniac 1" & "Nymphomaniac 2" von Lars von Trier durch das unbefugte Verbreiten in Filesharing-Tauschbörsen beziehungsweise Peer-to-Peer Netzwerken.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten, jedoch sehen mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,- EUR die Rechteinhaber ihre Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten?

  • Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.
  • Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.
  • Es gilt: Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Gerne beraten wir Sie. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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