Waldorf Frommer Abmahnung: "300: Rise of an Empire" (im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH)

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Plötzlich ist auch bei Ihnen eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten gelandet ... Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Ende 2013 sind weiterhin viele Abmahnungen im Auftrag von Waldorf Frommer im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine Urheberrechtsverletzung an der Fortsetzung des Kinofilms "300: Rise of an Empire" ab. Dieser soll über einschlägige Online-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken (p2p) verbreitet worden sein.

Im Auftrag der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH verlangt Waldorf Frommer die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung innerhalb weniger Tage sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

  • Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.
  • Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.
  • Es gilt: Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. 

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Wir beraten Sie gerne.


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