Waldorf-Frommer-Abmahnung: "Sons of Anarchy" (Folge: Black Widower) - nützliche Tipps

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals” etc. Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Sons of Anarchy” ab.

„Sons of Anarchy“ ist eine US-amerikanische Dramaserie über den gleichnamigen fiktiven Motorrad-Club. Die Handlung der Serie ist lose an Shakespeares Drama „Hamlet“ angelehnt.

Konkret handelt es sich um die erste Folge der siebten Staffel: „Black Widower“. Dabei besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden. Weitere Folgen der 7. Staffel lauten:

Episode 2 - Toil and Till
Episode 3 - Playing with Monsters
Episode 4 - Poor Little Lambs
Episode 5 - Some Strange Eruption
Episode 6 - Smoke 'em if You Got 'em
Episode 7 - Greensleeves
Episode 8 - The Separation of Crows
Episode 9 - What a Piece of Work Is Man
Episode 10 - Faith and Despondency
Episode 11 - Suits of Woe
Episode 12 - Red Rose
Episode 13 - Papa's Goods

Was wird verlangt?

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps zur „Black Widower”-Abmahnung:

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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