Waldorf Frommer Abmahnung: "Storm Hunters" (Warner Bros Entertainment)

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Im Film "Storm Hunters" jagen in kürzester Zeit eine ganze Reihe von Tornados über eine Kleinstadt hinweg. Die Gemeinde erfährt allerdings, dass ihnen das Übelste noch bevorsteht. Daraufhin macht sich eine kleine Gruppe professioneller Sturmjäger auf die Jagd nach dem Hurrikane, der die ganzen Tornados ausgelöst hat.

Nun macht eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei "Jagd" nach Ihnen als Internetanschlussinhaber? Denn Ihnen wird möglicherweise vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Storm Hunters" begangen zu haben.

Abzocke? Wer jedenfalls heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Verlangt wird:

Innerhalb einer kurzen Frist soll eine Unterlassungserklärung soll unterschrieben, sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Download = Upload bzw. ein "Anbieten"?

Beim Herunterladen bei Online-Tauschbörsen werden Dateien oder dessen Teile gleichzeitig während oder nach Erhalt anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so also auch durch das reine Herunterladen von Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben.

Wie können Sie sich verhalten?

- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

- Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

- Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

- In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

- Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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