Waldorf Frommer Abmahnung: "Tarzan" (Constantin Film Verleih GmbH)

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Sicherlich nicht die letzte Verfilmung der 1912 von Edgar Rice Burroughs erdachten Geschichte des im Dschungel verwaisten und von den dort heimischen Tieren großgezogenen Jungen: Tarzan, gespielt vom „Twilight“ Star Kellan Lutz.

Berichten zufolge lässt die Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Tarzan“ durch Waldorf Frommer abmahnen.

Eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber (hier die Constantin Film Verleih GmbH) die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Sind Sie auch Empfänger dieser oder ähnlicher Abmahnungen? Wie können Sie sich verhalten?

- Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu.

- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

- Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

- Wenn nicht Sie – kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?

- In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

- Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

- Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

- Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

 


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