Waldorf Frommer Abmahnung: Winter der Welt (Ken Follett)

  • 1 Minuten Lesezeit

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Bastei Lübbe AG eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem E-Book „Winter der Welt“ von Ken Follett ab. Das Werk soll unbefugt in Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken verbreitet worden sein.

Von Waldorf Frommer wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von mehreren Hundert Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Interessant dabei ist, dass wohl hinsichtlich der Berechnung des Schadensersatzes kein Unterschied gemacht wird zwischen der Nutzungsart E-Book und Musik- oder Filmwerken.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Auch Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Wir beraten Sie gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema