Waldorf Frommer Abmahnung: X-Men: Zukunft ist Vergangenheit für Twentieth Century Fox

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Erneut lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei diesmal um Film „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“.

Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten?

  • Die absichtlich kurz gesetzten Fristen sollen Sie irritieren und dazu bringen, vorschnell zu handeln. Lassen Sie das nicht zu. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Erfolgen sollte auf alle Fälle eine Reaktion auf die Abmahnung. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Wenn nicht Sie – kommt jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht, die Rechtsverletzung begangen zu haben?
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Gerne beraten wir Sie.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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