Waldorf Frommer mahnt Filesharing an der Serie „iZombie“ ab! Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer, eine bekannte Abmahnkanzlei, verschicken im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wieder massenhaft Abmahnungen. Im vorliegenden Fall geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an der Serie „iZombie“. Den Betroffenen wird vorgeworfen einzelne Folgen der Serie anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht zu haben. Dieser unbefugte Upload von Dateien wie Serien, Filme oder Musik wird als illegales Filesharing bezeichnet.

2. Was fordern die Abmahner?

Im Wesentlichen wird durch die Anwälte von Waldorf Frommer verlangt, dass die Betroffenen

  • einen Vergleichsbetrag in Höhe von 469 € bis 569,50 €, der sich aus Schadensersatz und Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte zusammensetzt, zahlen und
  • eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Unser ausdrücklicher Rat: Zahlen und unterzeichnen Sie nichts!

3. Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Wichtig ist zunächst, die Abmahnung prüfen zu lassen. Jeder Abgemahnte hat eine individuelle persönliche Situation vorzuweisen und dementsprechend muss auch auf die Abmahnung reagiert werden. Teilweise kann die Prüfung auch ergeben, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind und dann genügt eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen.

Aber selbst für den Fall, dass Sie berechtigterweise eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Dieser wird sich konkret auf Ihre Umstände einstellen und daraus mögliche Handlungsalternativen empfehlen. So ist in der Regel das Ändern (Modifizieren) der Unterlassungserklärung ratsam, da die beigefügte Erklärung oft zu weit gefasst ist. Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie eine Art Vertrag ein und würden sich im Falle einer Zuwiderhandlung mit hohen Vertragsstrafen einverstanden erklären.

Und selbst beim geforderten Vergleichsbetrag besteht noch Handlungsspielraum. Die geforderten Kosten sind regelmäßig zu hoch angesetzt.

Außerdem lautet unser oberstes Ziel: kein Geld für die Abmahner!

Gern bin ich Ihnen bei Ihrer Abmahnung behilflich. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit ähnlichen Fällen zu tun und kann auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Ich weiß daher genau, wie man mit den Abmahnkanzleien umgeht und so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie weder Kontakt zu Waldorf Frommer noch zu Warner Bros. auf!
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an der Serie „iZombie“ erhalten haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Wir haben uns auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und können Ihnen daher schnell und unkompliziert weiterhelfen.

Wir vertreten Sie auch gern bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen. Fragen Sie einfach bei einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch danach. Für die optimale Vorbereitung auf das Erstgespräch wäre es schön, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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