Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Filesharings von „Homeland – Shalwar Kameez”

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1. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Aktuell erreichte mich eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, welche über die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine urheberrechtlich geschützte TV-Folge der aktuellen Staffel der Serie “Homeland”. In dem mir vorliegenden Fall wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, die Folge “Shalwar Kameez” der aktuellen Staffel der Serie “Homeland” Nutzern der Tauschbörse bittorent illegal zum Download angeboten zu haben und das Werk somit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gemäß den Ausführungen der Kanzlei Waldorf Frommer wurde die IP-Adresse des Anschlussinhabers, unter welcher die Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben soll, durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH durch verifizierten Datentransfer ermittelt.

2. Was wird gefordert?

Die Abmahnung enthält die Aufforderung, eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr einer erneuten Rechtsverletzung auszuschließen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, welche keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden sollte.

Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer von meinem Mandanten die Zahlung von Schadensersatz, da die Vermutung bestehe, dass er als Anschlussinhaber Täter der angeblich begangenen Rechtsverletzung ist. Es wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 350,00 € verlangt, um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Bezüglich der Höhe des Betrages wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen.

Schließlich wird verlangt, dass mein Mandant als Anschlussinhaber die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 169,50 € erstattet. Diese bemessen sich nach einem zugrunde gelegten Gegenstandswert in Höhe von 1.350,00 € (1.000,00 Unterlassungsstreitwert sowie 350,00 € Schadensersatz). Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Regelstreitwert für die außergerichtliche Abmahnung in Höhe von 1.000,00 € in diesem Fall nicht angemessen sei und deshalb eigentlich auch ein höherer Streitwert hätte zugrunde gelegt werden können. Damit soll der Anschlussinhaber dahingehend beeinflusst werden, dass er aus Angst vor höheren Kosten die Unterlassungserklärung unterschreibt und die geforderten Gebühren zahlt. Davon ist jedoch ohne vorherige Prüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend abzuraten.

3. Wie ist auf die Abmahnung zu reagieren?

Bewahren Sie trotz der meist kurz bemessenen Fristen unbedingt Ruhe! Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig die beigefügte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, dies kann weitreichende Folgen für Sie haben, da diese oft zu weit gefasst ist und mit hohen, lebenslangen Vertragsstrafen verbunden sein kann. Auch die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie oft pauschal empfohlen wird, ist nicht in allen Fällen angezeigt. Sind Sie weder als Täter noch als Störer für die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich, sollte gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ob Sie zur Verantwortung gezogen werden können, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Dabei ist zu erörtern, wie Ihre Wohnsituation ist, sprich, ob außer Ihnen noch weitere Personen im Haushalt leben und den Anschluss selbständig nutzen. Zudem scheidet eine Täterschaft und somit die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz aus, wenn Sie nachweislich am Tag der Rechtsverletzung aufgrund von Abwesenheit Ihren Anschluss nicht genutzt haben und Ihr Rechner ausgeschaltet war. Welche Verteidigungsstrategie die richtige ist, ist daher stark einzelfallabhängig, so dass der oft praktizierten Vorgehensweise von Anwälten, ohne nähere Prüfung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht gefolgt werden sollte. Zahlen Sie zudem nicht voreilig auf geltend gemachte Forderungen, diese sind oft überhöht. Vermeiden Sie den direkten Kontakt zur Gegenseite. Beachten Sie die gesetzten Fristen und wenden Sie sich innerhalb dieser an einen Rechtsanwalt für Urheberrecht in Berlin.

4. So kann ich Ihnen bei der Abmahnung wegen “Homeland – Shalwar Kameez” helfen:

Ich habe bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf vertreten und kenne daher die Vorgehensweise der Kanzlei sehr gut.

Ich übernehme Ihre interessengerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie, dies zu einem fairen Pauschalpreis. Ziel meiner Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In einigen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren.

Gegenstand meiner Vertretung ist zunächst eine eingehende Überprüfung der an Sie adressierten Abmahnung auf die Ihnen vorgeworfenen Rechtsverstöße. Grundsätzlich wird zunächst der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses abgemahnt, da die Vermutung gilt, dass dieser den Rechtsverstoß begangen hat. In vielen Fällen lässt sich diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa, weil der Anschlussinhaber den Anschluss nicht allein nutzt, sondern neben weiteren im Haushalt lebenden Personen wie Mitbewohnern, Partnern oder Kindern. Keinesfalls sollte man sich von den mehrseitigen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer abschrecken lassen, welche durch das Zitieren diverser Rechtsprechung den Eindruck erwecken wollen, der vorgeworfene Rechtsverstoß sei unwiderlegbar. Die Rechtslage ist nicht so klar wie von ihnen dargestellt.

Darüber hinaus nehme ich eine Überprüfung der Abmahnung auf formelle Fehler, welche zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen, vor. Gemäß § 97 a Abs 2 Satz 2 UrhG ist eine Abmahnung die nicht die Informationspflichten des § 97a Abs. 2 Satz 1 UrhG erfüllt, unwirksam mit der Folge, dass der Abgemahnte bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten hat.

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Filesharings erhalten, kontaktieren Sie mich gern und vereinbaren einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Alternativ können Sie auch den kostenfreien Rückrufservice nutzen. Ich helfe Ihnen weiter!


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