Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverletzungen für die Image Professionals GmbH ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen für die Image Professionals GmbH aus München Urheberrechtsverletzungen ab. In unserem Fall hatte der Abgemahnte Bilder der Image Professionals GmbH auf seiner Homepage veröffentlicht. Dem Abgemahnten wird nun vorgeworfen, er habe die Bilder der Image Professionals GmbH illegal im Internet verwendet. Für die Verwendung des Bildmaterials der Image Professional GmbH sei laut der Rechtsanwälte eine Lizenzvereinbarung erforderlich. Eine Lizenzvergabe durch die Image Professional GmbH erfolgte hier angeblich nicht.

In unserem Fall stünde dem Abgemahnten aufgrund fehlender Lizenz kein Recht zur Vervielfältigung der Bilder gem. § 16 UrhG und kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung von Bildmaterial der Image Professionals GmbH gemäß § 19 a UrhG zu. Zudem handele es sich bei den streitgegenständlichen Fotos um Lichtbildwerke, die gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 5, Abs. 2 UrhG geschützt sind.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und zur Zahlung von Abmahnkosten aufgefordert. Die Abmahnkosten werden nach erfolgter Auskunftserteilung bezüglich des Zeitraums der Verwendung des Bildmaterials bestimmt.

Wie ist gegen eine Abmahnung der Image Professionals vorzugehen?

Wichtig ist, dass Sie sich zunächst nicht von der Abmahnung einschüchtern lassen. Ignorieren sollten Sie das Abmahnschreiben allerdings selbstverständlich nicht. Sie sollten in jedem Fall innerhalb der festgesetzten Frist reagieren.

Unter Einschaltung eines Fachanwalts kann erörtert werden, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Image Professionals GmbH setzt sich aus unterschiedlichen Fotoagenturen, wie z. B. stockfood, zusammen. Ob alle durch die Fotoagenturen entstandenen Fotos unter die urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG fallen, ist oft problematisch.

Sollte in Ihrem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, können Sie immer noch mit Hilfe Ihres Fachanwalts eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder der Gegenseite einen Vergleich anbieten und so die Kosten reduzieren.

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich seit vielen Jahren mit Abmahnverfahren Erfahrungen gesammelt.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema