Waldorf Frommer Abmahnung im Urheberrecht für die Image Professionals GmbH

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I. Waldorf Frommer Abmahnung im Urheberrecht, Image Professionals GmbH


In letzter Zeit häufen sich die urheberrechtlichen Abmahnungen der Image Professionals GmbH, welche durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten wird. Beanstandet werden hierbei Urheberrechtsverstöße durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien.


II. Wer ist die Image Professionals GmbH?

Die Image Professionals GmbH besteht aus diversen Unternehmensbereichen in Form von fachlich spezialisierten Bildagenturen. Unter anderem lizenziert sie die Fotos dieser Bildagenturen und mach die Rechte an diesen Bildern geltend.


III. Wer sind die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mit ihren Sitz in München ist in den zweitausender Jahren insbesondere durch Filesharing Abmahnungen bekannt und bei Nutzern von Filesharing- Software berühmt und berüchtigt gewesen. In der Zeit von Netflex, Amazon Prime& Co. sind auch die Filesharing Abmahnungen weniger geworden. Zur Zeit fallen diverse Abmahnungen durch Waldorf Frommer im Namen der Image Professionals GmbH auf.


IV. Der Vorwurf der Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Image Professionals GmbH

Gegenstand der Abmahnung ist die unzulässige Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotografien, deren Nutzungsrechte angeblich bei der Image Professionals GmbH liegen sollen. Fotografien sind im Regelfall urheberrechtlich geschützt. Das Internet verlockt, Lichtbilder und Lichtbildwerke runter zu laden und selbst zu verwenden. Die Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials ohne Einholung einer entsprechenden Genehmigung durch den Fotografen oder den Inhaber der Nutzungsrechte kann als Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht diese verletzten Rechte mittels entsprechender Abmahnungen, hier für die Image Professionals GmbH, geltend.  

V. Die Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Image Professionals GmbH

Die Abmahnung derartiger Urheberrechtsverstöße durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Auskunftserteilung, um die Höhe des Schadensersatzes berechnen zu können.

Die Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche werden dann häufig erst in einem zweiten Schritt geltend gemacht, wobei die Höhe anhand einer Lizenzanalogie in Verbindung mit der Auskunftserteilung hinsichtlich der Nutzungsdauer berechnet wird.

VI. Unsere Einschätzung zur Forderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Image Professionals GmbH


Grundsätzlich sind urheberrechtliche Abmahnungen wie die der Image Professionals GmbH berechtigt, wenn urheberrechtlich geschützte Fotografien ohne eine entsprechende Lizenz oder Einwilligung des Urhebers rechtswidrig verwendet werden. Ob eine solche rechtswidrige Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder tatsächlich vorliegt, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und festzustellen, weshalb jede Abmahnung einer Einzelfallbetrachtung bedarf. 


Schadensersatzforderungen und Gegenstandswerte sind zu überprüfen, da diese gegebenenfalls übersetzt sein können. Außerdem ist die Urheberschaft oder die Prüfung der Nutzungsrechteinhaberschaft wichtig: Nur der Urheber oder der Inhaber entsprechende Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken kann Schadenersatz fordern! Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Abmahnende eine entsprechende Lizenzpraxis hat und entsprechende geltend gemachte entgangene Honorare angemessen erscheinen.

Regelmäßig wird der Schadensersatz anhand einer Lizenzanalogie berechnet, wobei sich die Höhe der fiktiven Lizenz objektiv danach bemisst, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Regelmäßig werden hierbei die Werte der MFM-Tabelle zugrunde gelegt. Jedoch ist in erster Linie die tatsächliche Lizenzierungspraxis des Abmahnenden maßgeblich, sodass die Werte der MFM-Tabelle nicht pauschal herangezogen werden können, wenn der Abmahnende auch sonst nicht nach den Werten der MFM-Tabelle, sondern zu eigenen Preisen lizenziert oder gar Lichtbilder und Lichtbildwerke kostenfrei zur Verfügung stellt war. Die Image Professionals GmbH hat eine eigene Lizenzierungspraxis, sodass diese zur Berechnung des Schadensersatzes heranzuziehen ist.


VII. Was ist zu tun bei einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte und Image Professionals GmbH?

Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht der hohen Schadensersatzforderung und der sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung der Image Professionals GmbH ernst zu nehmen und zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sorgfältig begutachtet werden, da eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lebenslänglich gilt und bei Verstößen eine hohe Vertragsstrafe greift.            

Wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne. Schreiben Sie gleich hier eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Foto(s): Oliver Eiben


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