Wann droht Arbeitnehmern die Kündigung wegen Krankheit?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Aus Angst vor dem Jobverlust vermeiden viele Arbeitnehmer die Krankschreibung; erkrankt schleppen sie sich lieber zur Arbeit, als beim Arbeitgeber einen negativen Eindruck zu hinterlassen. Andere haben Angst davor, dass der Arbeitgeber sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit krankheitsbedingt kündigt.

Wann riskieren Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Kündigung? Was muss man im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung beachten? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer in einem Kleinbetreib arbeitet und krank wird, läuft tatsächlich oft Gefahr, gekündigt zu werden – nicht weil die Krankheit dort einen Kündigungsgrund darstellt, sondern weil der Chef eines Kleinbetriebs seine Mitarbeiter regelmäßig ohne Grund kündigen darf.

Denn: Für Arbeitnehmer, die in einem Kleinbetrieb arbeiten, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht; den deutlich stärkeren Kündigungsschutz, den dieses Gesetz bietet, genießen nur Mitarbeiter von Betrieben, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, und dort länger als ein halbes Jahr beschäftigt sind.

In diesen, größeren, Betrieben muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund haben, um einem dort länger als ein halbes Jahr beschäftigten Arbeitnehmer wirksam zu kündigen. Einer der möglichen Kündigungsgründe ist: „personenbedingt“, und in diesem Zusammenhang ist die krankheitsbedingte Kündigung unter Umständen zulässig.

Nur: Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig; krank geschriebene oder von Krankheit bedrohte Arbeitnehmer genießen einen starken Kündigungsschutz.

Die meisten Arbeitgeber scheitern mit ihrer krankheitsbedingten Kündigung vor dem Arbeitsgericht: In aller Regel ist die erste Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, beispielsweise wegen Formmängeln oder wegen einer fehlenden negativen Prognose.

Vom Kündigungsschutzgesetz geschützte Arbeitnehmer können sich im Fall einer Erkrankung regelmäßig ruhigen Gewissens krank schreiben lassen. Eine Kündigung brauchen sie regelmäßig nicht zu befürchten.

Allerdings rate ich im Fall einer längeren Erkrankung oder häufiger Kurzzeiterkrankung dazu, sich von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um auf eine in solchen Fällen durchaus mögliche krankheitsbedingte Kündigung gut vorbereitet zu sein.

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