Wann ist der Geschäftsführer als "selbständig" einzuordnen? Wann besteht Sozialversicherungspflicht?

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1) Sozialversicherungspflicht als Dauerbrenner und Streit im Sozialversicherungsrecht und bei Gesellschafter-Geschäftsführerstrukturen

Die Frage der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, ist ein ständiges Diskussionsthema im Sozialversicherungsrecht. 

Die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit ist oft komplex und führt regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten. 

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. März 2018 (B 12 KR 13/17 R, BSGE 125, 183 ff.) hat hier wichtige Leitlinien aufgestellt, die für die Praxis von großer Bedeutung sind.


2) Konsequenzen einer "unentdeckten" Sozialversicherungspflicht

Die Nichterkennung einer Sozialversicherungspflicht kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. 

Zivilrechtlich kann dies zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. 

Strafrechtlich sind insbesondere die Risiken der Sozialversicherungsbetrugs (§ 266 StGB) sowie die Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteile (§ 266a StGB) relevant. 

Unternehmen und Geschäftsführer müssen daher die Sozialversicherungspflicht sorgfältig prüfen, um solche Risiken zu vermeiden.


3) Sozialversicherungspflicht des angestellten Fremdgeschäftsführers

Ein Fremdgeschäftsführer, der nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist, gilt in der Regel als angestellt und somit sozialversicherungspflichtig. 

Entscheidend sind hierbei die tatsächlichen Verhältnisse der Tätigkeit, insbesondere das Maß an Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation.


4) Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Lage komplizierter. 

Hier kommt es darauf an, inwieweit der Geschäftsführer Einfluss auf die Gesellschaft nehmen kann. 

Ist er mehrheitlich beteiligt oder kann er aufgrund seiner Anteile Entscheidungen blockieren, gilt er eher als selbständig. Das BSG-Urteil bietet hierzu detaillierte Kriterien.

Im Kern ist dies gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer 50% der Anteile (oder mehr) hält und/oder wenn er eine (echte oder qualifizierte) Sperrminorität über den Gesellschaftsvertrag hat.


5) Rechtssichere Klärung über das "Clearing-Verfahren" bei der DRV

Um Rechtssicherheit zu erlangen, können Unternehmen das sogenannte Clearing-Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nutzen. 

Hierbei wird anhand der individuellen Umstände geprüft, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht. Dieses Verfahren umfasst die Einreichung relevanter Unterlagen und gegebenenfalls eine persönliche Anhörung.


6) Fazit

Die Bestimmung der Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, bleibt eine Herausforderung. 

Das BSG-Urteil hat zwar wichtige Richtlinien vorgegeben, doch im Einzelfall ist eine genaue Prüfung unerlässlich. 

Das Clearing-Verfahren bietet hierbei eine Möglichkeit, Rechtssicherheit zu erlangen. Unternehmen und Geschäftsführer sind gut beraten, diese Thematik ernst zu nehmen und bei Unsicherheiten professionellen Rat einzuholen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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