Wann sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn vorsätzlich ? - Expertenbeitrag

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Auf deutschen Autobahnen bestehen grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkungen. Es gibt zwar eine Richtgeschwindigkeit, die gesetzlich in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) geregelt ist. Eine Überschreitung ist grundsätzlich aber ohne straf- oder bußgeldrechtliche Folgen möglich. Zivilrechtlich können sich bei einem Unfall dagegen Folgen ergeben.

Die grundsätzliche Unbeschränktheit hat  nicht zur Folge, dass man in bestimmten Situation nicht mit einer Beschränkung rechnen muss. Das Oberlandesgericht Köln hat im Beschluss vom 12.10.2023 (Az:  1 ORBs 273/23) Stellung bezogen. Im Einzelfall ist es demnach möglich, dass sich "aufgrund der ohne weiteres erkennbaren äußeren Situation die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Weise aufdrängt, dass kognitives und voluntatives Vorsatzelement zu bejahen sind."

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert. Die Kanzlei ist Vertragsanwaltskanzlei der GTÜ und mit dem Zertifikat Q der BRAK ausgezeichnet worden.

Bemerkenswert ist seiner Ansicht nach die Feststellung des Kölner Senats des Oberlandesgerichts, dass im Baustellenbereich die höchstzulässige Geschwindigkeit auf Werte zwischen 40 und 100 km/h beschränkt und der Betroffene sich nur über die Höhe der für ihn geletenden Geschwindigkeitsbeschränkung geirrt haben kann (OLG Köln vom 12.10.2023 - Az:  1 ORBs 273/23).

In der Praxis vor den Amtsgerichten sind seiner Erfahrung nach die Anforderungen an eine vorsätzliche Verurteilung regional unterschiedlich. Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa der Hälfte wird regelmäßig als wesentliches Indiz für (bedingt) vorsätzliches Handeln angesehen.

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