Warnung vor Firmen, die unaufgefordert die Rückabwicklung von Timeshare-Verträgen anbieten

  • 2 Minuten Lesezeit

Sehr geehrter Inhaber von Timeshare-Rechten,

aufgrund einer Vielzahl von Anfragen möchte ich eindringlich vor der Inanspruchnahme von Firmen warnen, die sich unaufgefordert per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an Sie wenden mit dem Versprechen, Ihnen bei der Rückabwicklung des Timeshare-Objektes behilflich zu sein.

Die Firmen, die unaufgefordert rechtliche Hilfe im Umgang mit Ihrem Timeshare-Objekt anbieten, haben die Daten über Sie unter Umgehung des Datenschutzes erhalten. Es liegt zudem eine verbotene Werbung vor.

Viele dieser Firmen wechseln in schneller Folge die Namen, meist sind es aber dieselben Personen. Sie verwenden Ihre Daten auch in der "neuen Firma" weiter. Meist geben diese Firmen nicht einmal ordentlich im Impressum die Verantwortlichen der Firma an. 

Ich rate Ihnen dringend davon ab, sich bei derartigen Firmen zu melden. Sie fordern zudem ein Vielfaches an Gebühren von dem, was ein Anwalt zu erhalten hätte. Es handelt sich um Betrugsfirmen. Dabei behaupten manche Firmen sogar, dass der Oberste Gerichtshof in Madrid sie beauftragt habe, sich mit dem Timeshare-Rechteinhaber in Verbindung zu setzen. Es gibt sogar einige Firmen, die behaupten, eine  Anwaltskanzlei zu sein, tatsächlich aber nicht als Anwaltsfirma zugelassen sind und entsprechend den Eintragungen im Handelsregister auch nur andere Tätigkeiten ausüben dürfen. Andere verwenden einen seriös aussehenden Briefkopf mit Steuernummer, einem Namen eines Rechtsanwaltes und eine Zulassungsnummer, die von der Anwaltskammer vergeben worden sein soll. Bei genauer Recherche gibt es diesen Anwalt jedoch nicht und die Steuernummer ist auch einer anderen Person oder Firma zuzuordnen. Der Ideenreichtum hier ist leider unerschöpflich.

Auch in Spanien gibt es keine Gerichte, die sich an derartige dubiose Firmen mit einer solchen Aufforderung wenden. 

Wenn sich eine solche Firma bei Ihnen meldet per E-Mail, Post, Telefon oder in Ihrer Timeshare-Anlage selber und Sie selber nie diesen Kontakt zu ihr hatten, fragen Sie:

Woher hat diese Firma meine Daten?

Welche weiteren Daten hat diese Firma noch?

Wie heißt die Firma genau?

Wie heißt die Person, die Sie anruft und welche Telefonnummer hat diese?

Welche Fax-Nummer hat diese Firma?

Welche Adresse hat diese Firma?

Fordern Sie dann schriftlich die Auskunft an, welche Daten über Sie von dieser Firma gespeichert wurden und verlangen Sie von dieser Firma die Löschung all Ihrer Daten. Machen Sie eine Kopie hiervon. Binnen eines Monats hat die Firma eine vollständige Auskunft zu erteilen. Geschieht dies nicht, wenden Sie sich an die Datenschutzbehörde. Dies sind die Rechte, die Ihnen als Verbraucher aus dem Datenschutz, der Datenschutz-Grundverordnung, also der DSGVO -Verordnung (EU) 2016/679 in der aktuellen Version des ABl. L 119, 04.05.2016; ber. ABl. L 127, 23.05.2018 zustehen. Dabei ist anzumerken, dass die Verordnung in Europa einheitlich umgesetzt wurde.

Wenn Sie an einer Rückabwicklung Ihres Vertrages interessiert sind, werde ich dies

gerne prüfen. Wie in meinen Rechtstipps „Gibt es die Hoffnung auf Rückabwicklung alter Timeshare-Verträge in Spanien?“ und "Zahlt die Rechtsschutzversicherung (RSV) für die Klage auf Rückabwicklung alter Timeshare-Verträge?"  steht, ist hierfür eine Einzelfallprüfung erforderlich. 

Mit freundlichen Grüßen aus Dinslaken

Beate Stahl

Rechtsanwältin


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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