Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt?

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Stellt man als Arbeitnehmer fest, dass der Arbeitgeber das monatliche Gehalt nicht mehr wie vereinbart zahlt, sollte man zunächst einen kühlen Kopf bewahren – manchmal handelt es sich einfach um einen Fehler. Im zweiten Schritt sollte man sich über seine Möglichkeiten und Rechte informieren. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und was Sie alles unternehmen können, um doch noch an Ihr Geld zu kommen.

1. Aufforderung zur Zahlung und Frist setzen

Der Arbeitnehmer sollte nach Ausbleiben des Gehalts erst einmal kurz abwarten. Tut sich einige Tage lang jedoch nichts, so sollte er seinen Arbeitgeber zunächst mündlich auffordern, das ausstehende Gehalt auszuzahlen. Besser beweisbar ist die Aufforderung aber, wenn sie schriftlich erfolgt. In beiden Fällen sollte der Arbeitgeber aber aufgefordert werden, das ausstehende Gehalt innerhalb einer bestimmten Frist auszuzahlen.

2. Frist abgelaufen – schriftliche Abmahnung

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen. Dies ist aber meist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Erfolgt auch nach der Abmahnung keine Zahlung, so kann der Arbeitnehmer in den meisten Fällen fristlos kündigen.

3. Arbeitsleistung verweigern – das sogenannte Zurückbehaltungsrecht

Erhält der Arbeitnehmer länger als zwei Monate kein Gehalt, so hat der Arbeitnehmer das Recht, von seinem sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Arbeit zu verweigern – dieses Verhalten darf der Arbeitgeber aber weder sanktionieren noch deshalb kündigen.

4. Zinsansprüche

Wird das Gehalt vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, so befindet er sich im sogenannten Zahlungsverzug. Aus diesem Grund darf der Arbeitnehmer Verzugszinsen verlangen: in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vom zugrundeliegenden Bruttogehalt.

5. Schadensersatz vom Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber den Schaden ersetzt verlangen, den er erlitten hat, weil dieser sein Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat. Dazu gehört beispielsweise Schadensersatz, weil der Arbeitnehmer seinen laufenden Immobilienkredit nicht mehr bedienen kann und das Haus zwangsversteigert werden muss.

6. Klage vor dem Arbeitsgericht

Um seine Rechte geltend zu machen, kann der Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Nachzahlung seines Gehalts erheben. Ist die Klage erfolgreich, kann der Kläger mit dem Urteil des Arbeitsgerichts gegen seinen Arbeitgeber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und insbesondere das Konto des Arbeitgebers pfänden lassen oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

7. Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hat der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht und besteht das Arbeitsverhältnis noch fort, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diesen muss er bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

8. Insolvenz des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, kommt es häufig zur vollständigen Insolvenz des Arbeitgebers. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Insolvenzgeld. Auch dies muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

9. Fristlose Kündigung

Schließlich kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch außerordentlich fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber in Zahlungsverzug ist und der Arbeitnehmer diesen zuvor erfolglos abgemahnt hat. Der Arbeitnehmer hat dann gegen den Arbeitgeber bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einen Anspruch auf Schadensersatz in Bezug auf die ausstehende Vergütung und kann zusätzlich eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes verlangen.

Rechtsanwältin Stahl aus Dinslaken empfiehlt aufgrund der Komplexität der Angelegenheiten in solchen Fällen stets einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.


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