Warnung vor Örtliches Telefonbuch Offenbach

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Ein Örtliches Telefonbuch, Luisenstraße 71, 63067 Offenbach am Main, führt derzeit unzählige Werbeanrufe bei Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern durch. Ziel dieser Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Vertrag zu ergattern, mit dem die Betroffenen dann zur Zahlung von hohen Beträgen gebracht werden sollen. Diese Telefonmasche erfreut sich in den letzten Jahren unheimlicher Beliebtheit und findet immer mehr Nachahmer.

Wer ist Örtliches Telefonbuch?

Selbst verständlich hat der Anbieter Örtliches Telefonbuch nichts mit dem Unternehmen „Das Örtliche“ zu tun, bei dem es sich um ein höchst seriöses Unternehmen und eine sehr bekannte Branchenplattform handelt. Genau diese Verwechslungsgefahr versuchen die Betreiber von Örtliches Telefonbuch jedoch auszunutzen, um sich damit einen seriösen Anstrich zu geben. Ausweislich der Rechnung wird das Örtliches Telefonbuch betrieben von der SN Marketing GmbH, über die wir in einem gesonderten Artikel bereits ausführlich berichtet haben:

SN Marketing GmbH Offenbach

Masche von Örtliches Telefonbuch

Ein Anrufer meldet sich und behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehen würde, der nun zur Verlängerung ansteht. Der Angerufene weiß meist nicht, um wen es sich handelt und geht davon aus, dass tatsächlich ein Vertrag besteht. Manchmal behauptet der Anrufer auch, dass er von Google anrufe oder ein Mitarbeiter von Google sei. Mit diesem Irrglauben lässt er sich auf ein Gespräch ein, an dessen Ende eine entsprechende Tonbandaufzeichnung steht, mit der dann ein Vertragsschluss konstruiert werden soll. Diese Aufzeichnung dient dann auch dazu, den Betroffenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.

Rechnung von Örtliches Telefonbuch

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnungstellung. Dort ist dann viel von Google die Rede. Es wird über einen „Google Auffindbarkeit Vertrag“ ausgeführt sowie über Premiumeintrag Google Adwords und Google My Business. Zuletzt wird dann wahrheitswidrig behauptet, dass der Rechnungsempfänger innerhalb von 14 Tagen von Google Deutschland einen Bestätigungscode erhält, welcher dann bitte an Örtliches Telefonbuch weiterzuleiten sei, damit die Aktivierung vollständig abgeschlossen werden kann. Diese Behauptung ist selbstverständlich grob falsch. Google Deutschland wird mit Sicherheit keinen Bestätigungscode senden, eine Zusammenarbeit mit Örtliches Telefonbuch besteht nicht.

Inkasso durch demanda Forderungsmanagement

Werden keine Zahlungen geleistet, wird die demanda Forderungsmanagement GmbH mit der Beitreibung der Forderungen für Örtliches Telefonbuch beauftragt. In diesem Forderungsschreiben sind dann auch Drohgebärden enthalten wie der Hinweis auf die beiliegende SCHUFA- und eine Anmeldeinformation. Damit soll unterschwellig suggeriert werden, dass im Falle einer Nichtzahlung Negativeinträge bei SCHUFA & Co. vorgenommen werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, säumige Schuldner bei entsprechenden Auskunfteien zu melden, dies jedoch nur unter ganz bestimmen und sehr engen Voraussetzungen. Unberechtigte Forderungen kann man jedenfalls mit einem SCHUFA-Eintrag nicht durchsetzen. Trotzdem ist hier unverzügliches Handeln geboten, um weitere Nachteile zu vermeiden. Keinesfalls sollte man das Schreiben einfach ignorieren.

Abwehr der Forderungen von Örtliches Telefonbuch

Die Forderungen von Örtliches Telefonbuch lassen sich abwehren. Wie bei jeder Forderung sollte stets überprüft werden, ob diese berechtigt ist. Hierbei ist genau zu betrachten, wie ein angeblicher Vertrag zustande gekommen sein soll. Die Vorgehensweise von Örtliches Telefonbuch bietet zahlreiche Anhaltspunkte, welche einen Vertrag entweder gar nicht erst entstehen lassen oder diesen zumindest angreifbar machen. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen Abofallenbetreiber wie Örtliches Telefonbuch erfolgreich vertreten. Wenn Sie auch eine Rechnung von Örtliches Telefonbuch erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/sn-marketing-gmbh


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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