Warum nur der Expertenrat nach der Kündigung zählt

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Der Partner, Familienangehörige, Freunde: Dort sucht der Arbeitnehmer nach einer Kündigung meist zuerst Rat, wenn er nicht weiß, wie er auf eine Kündigung regieren soll; auf deren Meinung hört er am ehesten.

Warum das ein Fehler ist und warum gekündigte Arbeitnehmer stattdessen zum Experten gehen sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Oft hören gekündigte Arbeitnehmer von ihren Partnern oder Vertrauenspersonen Ratschläge, wie: „Leg dich nicht mit deinem Arbeitgeber an“, oder: „Der Streit mit dem Arbeitgeber lohnt sich nicht“. Meist ist das gut gemeint.

Nur: Der Partner, Vater oder beste Freund hat meist nicht die nötige Expertise, um einschätzen zu können, welche Schritte nach einer Kündigung am sinnvollsten sind.

Die Kündigung ist ein rechtlicher Vorgang: Sie beendet das Arbeitsverhältnis, entweder fristlos oder zum Ende der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, sich dagegen vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren, und so seinen Job wiederzuerlangen oder zumindest eine – oft überraschend hohe – Abfindung zu bekommen.

Welche Chancen die Kündigungsschutzklage bietet, ob man seinen Job retten und sich auf seinen Arbeitsplatz zurück klagen kann, ob und welche Abfindung realistisch ist, all das beurteilt am besten ein erfahrener und auf Kündigungsschutz spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Denn die Aussichten einer Klage hängen von vielen Faktoren ab: Von Formalien, Fristen, den Normen des Kündigungsschutzgesetzes, von Sondergesetzen, verstreuten Einzelvorschriften, der Rechtsprechung, der Beweisbarkeit vor Gericht, und von vielem mehr.

Der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird einem auch klar machen, wie verbreitet und üblich Kündigungsschutzklagen sind, und dass so gut wie jeder Arbeitgeber nach der Kündigung mit einer Klage rechnet, falls das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, oder die Klage zumindest in Betracht zieht.

Auch wichtig: Den Experten für Kündigungsschutz sollte man am selben Tag anrufen, an dem man die Kündigung erhalten hat. So geht man regelmäßig sicher, dass man keine Frist verpasst und seine Chancen auf Joberhalt und Abfindung optimal nutzt!

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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