Warum sollte man seinen Immobilienkaufvertrag vorher vom Anwalt prüfen lassen? Und was kostet das?

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Eigentumswohnung Mehrfamilienhaus

Die Traumimmobilie ist gefunden und Sie haben den Zuschlag erhalten - Glückwunsch! Dann steht nur noch der Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags an. Doch Vorsicht! Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, wie viel Ärger sie mit nachteiligen Immobilienkaufverträgen haben können und dass ihnen dann unter Umständen hohe Folgekosten drohen. Erfahren Sie hier, wie man seinen Haus- oder Wohnungskaufvertrag vom Anwalt prüfen lassen kann und was das kostet.


Darum sollten Sie Ihren Immobilienkaufvertrag vor Abschluss prüfen lassen

Viele Käufer denken, dass der Notar dafür sorgt, dass der Vertrag ordnungsgemäß ist. Ein Irrtum! Richtig ist, dass Sie als Käufer selbst dafür sorgen müssen, dass der Kaufvertrag keine bösen Überraschungen für Sie bereit hält. Es kommt nicht selten vor, dass der Verkäufer den Vertragstext vorgibt und dieser dann nachteilige Klauseln und vertragliche Lücken enthält. Folgende Punkte sollten zum Beispiel geregelt sein:


  • Was ist bei Mängeln an der Immobilie? Haben Sie im Falle des Falles durchsetzbare Haftungsansprüche gegen den Verkäufer?
  • Sind alle Bestandteile des Kaufs hinreichend geregelt? Ist z.B. die Einbauküche tatsächlich mitgekauft?
  • Stimmen die Zahlungsmodalitäten im Vertrag?
  • Ist die Immobilie im Grundbuch lastenfrei oder gehe ich hier Risiken ein? Was sind Grundbuchlasten, Grundschulden, Pfandrechte Dritter oder Dienstbarkeiten?
  • Ist ein fester Termin für die Übergabe der Immobilie vereinbart? Und was passiert, wenn der Termin nicht vom Verkäufer eingehalten wird? Welche Rechten und Pflichten gehen mit Besitzwechsel über?
  • Stimmt die Größe der im Kaufvertrag geregelten Wohnfläche tatsächlich mit der Realität überein?


Immobilienkaufvertrag vorher prüfen lassen, um Fallstricke zu vermeiden

Wenn der Immobilienkaufvertrag bereits beim Notar unterschrieben ist, ist es nur sehr schwer, von etwaigen nachteiligen Regelungen im Vertrag wieder loszukommen. Deshalb sollten Sie vorher prüfen lassen, ob der Vertrag für Sie Nachteile oder Lücken enthält. Der Notar ist verpflichtet, Ihnen den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung zu stellen. Sobald Sie diesen haben, sollten Sie nicht die Mühe scheuen, den Vertrag anwaltlich überprüfen zu lassen. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Wenn es notwendig ist, unterbreite ich in Abstimmung mit Ihnen konkrete Vorschläge, wie einzelne Vertragsbestimmungen für Sie günstiger gestaltet werden können. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem Notar und/oder der Verkäuferseite.


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Selbstverständlich können Sie uns auch direkt kontaktieren per E-Mail oder Telefon. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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