Was ist mit unterschriebenen Unterlassungserklärungen des IDO? Muster für Kündigung

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Abmahnung des IDO

Wenn eine solche Abmahnung in den eigenen Briefkasten flattert, breitet sich bei vielen auch gerne erst einmal Panik aus. Doch nur, weil das Schreiben auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck macht, heißt es noch lange nicht, dass es sich um eine Institution handelt, die auch dazu befugt ist Abmahnungen auszusprechen. Denn damit Verbände abmahnen dürfen, müssen sie nunmehr in der „Liste qualifizierter Einrichtungen“ des Bundesamtes für Justiz eingetragen sein.

Doch viele Unternehmer können nun aufatmen, denn ein recht bekannter und oftmals gefürchteter Verband ist in dieser Liste nicht eingetragen und kann seine Verbandsfähigkeit damit nicht bestätigen. 

In der Vergangenheit hat der IDO Verband aber mit seinen Abmahnungen reihenweise abgegebene Unterlassungserklärungen eingesammelt und auch eine Vertragsstrafe verlangt, falls gegen diese verstoßen wurde. 

Bei dem Verband handelt es sich um den IDO, Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., welcher seit dem 01.12.2021 „offiziell“ nicht mehr abmahnen darf. 

Es liegen auch bereits einige Entscheidungen dazu vor, die in den meisten Fällen bei den ausgesprochenen Abmahnungen von Rechtsmissbrauch ausgehen, was zur Folge hat, dass eine Unterlassungserklärung sodann gekündigt werden kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 7.12.2021 – 406 HKO 87/21). 

Ein Gericht kam sogar zu dem Ergebnis, dass aufgrund fehlender Aktivlegitimation eine arglistige Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, womit der Betroffene auch die Erklärung anfechten kann (vgl. LG Potsdam, Urt. v. 18.5.2021 – 52 O 62/20).


Abgegebene Unterlassungserklärung

Sind auch Sie von einem solchen Fall betroffen und möchten ihre ursprünglich abgegebene Unterlassungserklärung aus der Welt haben, dann beachten Sie die entsprechende Vorlage für eine Kündigung am Ende des Rechtstipps. 

Diese gilt zwar nur mit Wirkung für die Zukunft, ist jedoch für den gegenwärtigen Zeitpunkt in Hinblick auf die Entscheidung des LG Hamburgs vom 07.12.2021 die wohl sicherste Möglichkeit, um zumindest erst einmal gegen den IDO vorzugehen. Falls dies ohne Erfolg bleibt, so können Sie ihre Erklärung möglicherweise immer noch anfechten. 


Bereits gezahlte Vertragsstrafe

Sollten Sie allerdings in der Vergangenheit bereits eine Vertragsstrafe dem IDO gezahlt haben, so kommt von Anfang an eine Anfechtung der Erklärung in Betracht.

Hierzu hat das LG Hamburg in seiner Entscheidung vom 07.12.2021 auch bereits Andeutungen gemacht. Es führte in seiner Begründung aus, dass dem IDO ohnehin nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Einwand entgegenhalten werden könnte, dass die geltend gemachte Vertragsstrafe sogleich zurückgezahlt werden müsse, da auch im Falle der nur fahrlässigen Falschangabe bei Vertragsschluss ein auf Naturalrestitution in Gestalt der Aufhebung der Unterlassungsvereinbarung gerichteter Schadenersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss besteht, §§ 311 Abs. 2, 249 BGB.

Damit existiert zwar noch kein wirkliches Urteil darüber, welches die Sachlage mit den bereits gezahlten Vertragsstrafen des IDO ausdrücklich regelt. Allerdings scheint es aufgrund der Formulierung des Gerichts auf jeden Fall möglich gerichtlich hiergegen vorzugehen und bereits gezahlte Vertragsstrafen zurückzuverlangen. Greift nämlich eine Anfechtung der ursprünglich abgegebenen Unterlassungserklärung durch, so entfällt nachträglich der Unterlassungsvertrag als Grundlage für die Vertragsstrafenforderung.


Fazit

Bleiben Sie in der Zukunft immer wachsam, bevor Sie zu schnell eine Unterlassungserklärung abgeben und schauen Sie zumindest in die „Liste qualifizierter Einrichtungen“. 

Lassen Sie sich aber auch gerne vorher juristisch beraten, speziell bezogen auf den IDO wird empfohlen, dass Betroffene ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen prüfen und sodann auch kündigen, beziehungsweise bei bereits gezahlten Vertragsstrafen diese sich gegebenenfalls „zurückholen“.


Vorlage

Nachfolgend finden Sie ein Muster einer Kündigung an den IDO. Bitte beachten Sie, dass es bei der Wirksamkeit der Kündigung stets auf den Einzelfall ankommt und ich Ihnen keine Zusicherung bei der Verwendung des Schreibens geben kann.



IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Uhlandstraße 

151379 Leverkusen


Vorlage zur Kündigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündigt der Unterzeichner die am ___ . ___ . _______  gegenüber dem IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgegebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung aus wichtigem Grund.

 Es wurde bereits mehrfach entschieden, dass von den ausgesprochenen Abmahnungen des IDO ein Rechtsmissbrauch ausgeht. Demzufolge führt die geänderte Rechtslage dazu, dass die Maßnahme, deren Unterlassung zugesagt wurde, wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt werden kann. Der BGH hat im Übrigen eine außerordentlichen Kündigung bei einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten bereits akzeptiert (BGH, Urt. v. 14.2.2019, I ZR 6/17).

Somit besteht kein Bedarf, an der Unterlassungserklärung weiter festzuhalten. Wir bitten um Bestätigung der Kündigung bis zum ___ . ___ . _______.

Mit freundlichen Grüßen

(Ort, Datum)         (Unterschrift)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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