Was ist zu tun, wenn ich einen Aufhebungsvertrag erhalten habe?

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Das Arbeitsverhältnis kann auf unterschiedlichem Weg enden: den Tod des Arbeitnehmers, durch den Renteneintritt, durch die den meisten bekannte Kündigung oder auch durch den Aufhebungsvertrag. Die aktuelle Rechtsprechung und die Beratungspraxis geben Anlass, dieses Thema einmal näher zu beleuchten, daher hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Informationen.  


Was ist ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag? 

Aufgrund der im Zivilrecht geltenden Vertragsfreiheit steht es den Parteien eines Arbeitsvertrages frei ein geschlossenes Arbeitsverhältnis jederzeit zu beenden. Das geht neben der Kündigung auch mit dem Aufhebungsvertrag. Dabei wird ein zweiter Vertrag zwischen Arbeitnehmer: in und Arbeitgeber geschlossen, der den geschlossenen Arbeitsvertrag seinerseits aufhebt bzw. auflöst.   

Das bedeutet wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden. Nicht zu verwechseln ist er aber mit der besser bekannten Kündigung. Ein Vertrag wird immer einvernehmlich zwischen den beteiligten Parteien geschlossen. Und bei dieser Einvernehmlichkeit handelt es sich um den wichtigsten Unterschied zur Kündigung, denn eine Kündigung kann ohne die Zustimmung der Arbeitnehmer: in ausgesprochen werden. Ein Aufhebungsvertrag kommt dahingegen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zustande.  

Steht in einem Aufhebungsvertrag nur das das Arbeitsverhältnis beendet ist? Nein, in einem Aufhebungsvertrag können viele weitere Punkte geregelt werden zum Beispiel: der genaue Termin des Vertragsendes, eine mögliche Abfindung, der Umgang mit den restlichen Urlaubs- und Überstundenansprüchen und auch der Inhalt eines Arbeitszeugnisses.  


Vorteile für den Arbeitgeber  

Das mit dem Einverständnis hört sich gut an – aber Achtung – ein Auflösungsvertrag kommt mit vielen Vorteilen für den Arbeitgeber daher.  

Zum Beispiel kann er in einem Aufhebungsvertrag vereinbaren, dass Sie mit ihrem speziellen Wissen nicht direkt zu einem Wettbewerber wechseln können. Zudem muss der Betriebsrat nicht angehört werden und die Kündigungsschutzvorschriften gelten auch nicht. Ein Gerichtsprozess wegen Verstoßes gegen die Kündigungsschutzvorschriften ist somit ebenfalls nicht möglich. Die Sache ist mit ihrer Unterschrift abgeschlossen. Oftmals werden mit einem solchen Vertrag auch die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich unterschritten.  



Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer:in? 

Aber sag niemals nie - der Aufhebungsvertrag bietet auch Ihnen eine Verhandlungsposition und Gestaltungsmöglichkeit, welche Sie bei einer Kündigung nicht haben. Ganz besonders interessant ist für Sie, die Option das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, wenn Sie bereits einen neuen Job haben. 

Beachten Sie jedenfalls eine möglicherweise eintretende Sperrzeit von 12 Wochen, die von der Agentur für Arbeit im Falle einer Eigenkündigung verhängt wird.  

Je nach ihrer individuellen Situation kann es aber auch von Vorteil sein, den Kündigungsschutz zu nutzen, anstelle einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Lassen Sie daher stets Ihren Einzelfall prüfen, ehe Sie eine Entscheidung treffen.  

Wichtig ist, dass Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben müssen. Es ist Ihre Entscheidung und sollte immer wohlüberlegt sein, denn eine Unterschrift schafft Fakten gegen die nur schwer rechtlich vorgegangen werden kann. Während der Verhandlungen über einen solchen Vertrag gilt das Gebot des fairen Verhandelns, welches das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (mehr dazu finden die hier).


Unsere Empfehlung:

Daher ist es zu empfehlen, sich vor einer Unterschrift stets rechtlich beraten zu lassen, um sicher zu gehen, dass der Aufhebungsvertrag auch in Ihrem Interesse ist. Wir haben leider immer mal wieder Fälle in der Kanzlei, wo wir im Nachhinein einen Aufhebungsvertrag prüfen sollen. Das ist zu spät. Also – lassen Sie sich nicht vom Arbeitgeber unter Druck setzen und vor allem lassen Sie sich rechtzeitig juristisch beraten.  

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht und kontaktieren uns! Unser Beraterteam unterstützt sie gerne. 

Weitere Ausführungen zum Aufhebungsvertrag finden sie hier

Nutzen Sie dafür gerne auch die Online-Terminvergabe auf unserer Webseite

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