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Was kostet eine Selbstanzeige?

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Bei einer Selbstanzeige sind verschiedene Kosten zu bedenken, die auf den Nacherklärenden zukommen. Diese variieren stark von Fall zu Fall. Nachfolgend soll ein Überblick über die zu kalkulierenden Ausgaben gegeben werden. Der Überblick kann dabei die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen. Es sollte stets bedacht werden, dass EUR 50.000,-- Weißgeld in der Regel mehr wert sind als EUR 100.000,-- Schwarzgeld.

1. Steuern

An erster Stelle sind die nachzuzahlenden Steuern zu berücksichtigen. Diese errechnen sich nach dem jeweiligen Individualsteuersatz und den Erträgen. Bei letzteren ist zu prüfen ob nur Kapitalerträge, oder auch Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. durch An- und Verkauf von Wertpapieren) zu erfassen sind. Kennt man die genauen Zahlen nicht, weil die Bank die Unterlagen erst in mehreren Monaten bereitstellen kann, so kann man die Steuern schätzen. Hierbei kann dann mit einem fiktiven Ertrag (z.B. 10 % des Depotwerts pro Jahr) und dem Spitzensteuersatz gerechnet werden. Ferner ist der Solidaritätszuschlag zu bedenken. Die Spitzensteuersätze haben sich seit 2000 wie folgt geändert:

2000: 51 %

2001 bis 2003: 48,5 %

2004: 45 %

2005: 42 %

2006 bis 2012: 45 %

2. Zinsen

a) Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge

Bei den Zinsen sind vor allem die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und Säumniszuschläge nach § 233a AO in die Rechnung einzustellen. Säumniszuschläge für den gleichen Zeitraum, in dem Hinterziehungszinsen anfallen, werden angerechnet. Die Höhe der Hinterziehungszinsen oder Säumniszuschläge beträgt 0,5 % pro Monat also 6 % im Jahr. Im Regelfall ist die Karenzzeit des § 233a Abs. 2 AO herauszunehmen, das bedeutet das die ersten „Zinsen" erst rückwirkend von heute vor fünfzehn Monaten anfallen.

Beispiel: Berechnungstag 1.1.2013 - es fallen ab September 2012 rückgerechnet für jeden Monat 0,5 % Zinsen an, also für 2012 4,5 % (= neun Monate mal 0,5 %, für 2011 10,5 %, für 2010 16,5 % usw.)

Beachte: Die Hinterziehungszinsen laufen bis zur Nachzahlung der Steuern. Es ist daher eine Akontozahlung anzuraten, damit zumindest die älteren Zinsläufe (mit Beträgen bis zu 60 % und mehr) unterbrochen werden.

b) Strafzinsen bei Hinterziehungen von mehr als EUR 50.000,-- pro Jahr

Wurden in einzelnen Jahren Steuern(!) von mehr als EUR 50.000,-- hinterzogen, ist nach § 398a Nr. 2 AO ein weiterer Strafzins von 5 % zu zahlen. Diese zusätzlichen Zinsen sind nur für die Jahre zu entrichten, in denen die Steuerverkürzung jenseits der EUR 50.000,-- lag. Sie sind anhand der im jeweiligen Jahr angefallen Verkürzung zu berechnen.

Beispiel: Steuerverkürzung 2008 = 75.000,-- EUR, dann ist für das Jahr 2008 ein Strafzins von EUR 3.750,-- zu zahlen.

3. Strafe

Wenn man die Selbstanzeige zeitgerecht und inhaltlich zutreffend abgibt, erlangt man Straffreiheit, sodass eine zusätzliche Strafe - z.B. in Form einer Geldstrafe - nicht mehr hinzukommt. Ist die Selbstanzeige verspätet, etwa weil die Tat entdeckt war, kann sie nicht mehr zur Straffreiheit führen. Sie hat dennoch erheblich strafmildernde Wirkung. Es ist aber - je nach Hinterziehungsvolumen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Bei Geldstrafen ist es nicht unüblich, eine Geldstrafe in Höhe des verkürzten Steuerbetrags aufzuerlegen.

4. Anwaltskosten

Bei der Abfassung einer Selbstanzeige ist dringend anwaltliche Vertretung anzuraten. Die Fallstricke sind mannigfaltig und es steht eine Menge auf dem Spiel (Stichwort: Straffreiheit). Die Anwaltskosten können sich je nach Vereinbarung nach Stunden oder nach einer Pauschale berechnen. Üblich ist auch eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsordnung. Nach § 30 StBGebV werden regelmäßig 30/10 Gebühren nach der Gebührentabelle (http://www.buzer.de/gesetz/1536/a21864.htm) pro nacherklärtem Jahr anfallen.

Beispiel: Erträge pro Jahr EUR 10.000,-- --> Gebühr nach Tabelle = EUR 486,-- --> drei Gebühren pro Jahr EUR 1.458,-- --> bei zehn nacherklärten Jahren käme man auf Kosten von EUR 14.580 zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen.

Wenn Sie Fragen zur Selbstanzeige haben, stehe ich Ihnen gerne - auch zur kurzfristigen Terminvergabe - zur Verfügung.


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