Was Sie über den Vorwurf des Versendens von "Dickpix" wissen müssen - Freispruch!

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Der Vorwurf und die rechtliche Grundlage


Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben wegen des Vorwurfs des Versendens von Penisbildern, auch bekannt als "Dickpix" oder "Dickpics", gibt es einige wichtige Fakten, die Sie kennen sollten. Die rechtliche Grundlage des Vorwurfs umfasst die folgenden Straftatbestände:


§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB: Verbot des Überlassens von Pornographie an eine andere Person ohne deren Aufforderung.

§ 185 StGB: Verbot der Beleidigung.

§ 184i StGB: Verbot der sexuellen Belästigung, die eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Absicht voraussetzt.

Zwischenüberschrift 2: Welche Straftatbestände treffen auf das Versenden von "Schwanzbildern" zu?


Es ist wichtig zu verstehen, welche Straftatbestände auf das Versenden von Penisbildern zutreffen:


§ 184i StGB trifft offensichtlich nicht zu, da diese Vorschrift eine körperliche Berührung voraussetzt, die bei der digitalen Versendung eines Fotos nicht gegeben ist.

Eine Beleidigung nach § 185 StGB lässt sich nicht ohne Weiteres begründen, da eine Beleidigung die Kundgabe der Nichtachtung ist und diese in diesem Fall schwer zu begründen ist.

Somit bleibt nur § 184 StGB als möglicher Straftatbestand. Die entscheidende Frage ist, ob das Bild eines Penis, egal ob erigiert oder nicht, überhaupt als pornographisch eingestuft werden kann. Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob solche Bilder pauschal als Pornographie gelten. Es ist anzunehmen, dass bestimmte Internetseiten, wie zum Beispiel dickstinction.com oder bestimmte Anwälte, ein Interesse daran haben, solche Behauptungen aufzustellen.


Kontext und Einverständnis als mögliche Faktoren


Selbst wenn das Bild als Pornographie eingestuft wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Versenden strafbar ist. Der Kontext und der Ort des Geschehens können eine Rolle spielen, um festzustellen, ob ein grundsätzliches Einverständnis bestand. Wenn der Austausch in einem Erotikforum stattfand oder der Chatverlauf entsprechende Signale enthielt, könnte dies die Zulässigkeit des Versendens begründen. In anderen Fällen, wie dem Versenden solcher Bilder über Facebook, Instagram oder Messenger wie WhatsApp, insbesondere an Minderjährige, sieht die rechtliche Lage jedoch anders aus.


Rechtliche Beispiele und das weitere Vorgehen


Es gibt bereits rechtliche Präzedenzfälle, die zeigen, dass eine Vorladung wegen des Versendens von Penisbildern nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung führen muss:


Vor dem Amtsgericht Essen wurde kürzlich ein Freispruch erzielt, als ein Mandant an eine Behördenmitarbeiterin ein Dickpic geschickt hatte. Das Gericht entschied, dass die Fotografie keine Pornographie darstellte.

In einem anderen Fall stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Aufwands- und Beweisgründen ein.

Das weitere Vorgehen sollte sein, der Vorladung auf keinen Fall Folge zu leisten, unabhängig davon, ob Sie unschuldig sind oder ob Zweifel an Ihrer Schuld bestehen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Akteneinsicht nehmen kann. Oftmals besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was man glaubt, dass die Polizei weiß, und dem, was sie tatsächlich weiß. Es ist möglich, dass nicht einmal feststeht, dass Sie der Absender des Bildes sind.


Abschließende Empfehlung:


Aufgrund der Stigmatisierung im Zusammenhang mit Delikten, die Bilder, Worte und Daten betreffen, sollten Sie den Kreis der Personen, denen Sie sich anvertrauen, klein halten. Falls Sie Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, mich telefonisch, über diese Plattform oder über unsere Homepage zu kontaktieren. Ich werde Akteneinsicht nehmen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

Foto(s): https://www.pexels.com/photo/hands-of-a-person-holding-on-metal-railings-in-a-jail-10475037/


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