Veröffentlicht von:

Was tun bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie kürzlich eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung erhalten, beispielsweise von der Schmidt Spiele GmbH bezüglich der Marke "Mensch ärgere Dich nicht"? Dann ist es entscheidend, dass Sie diese Situation ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Ignorieren Sie eine solche Abmahnung keinesfalls, denn die Konsequenzen können gravierend sein.


Die Gefahren der Nichtreaktion


Eine Nichtreaktion auf eine Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung oder gar zu einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren führen. Solche juristischen Schritte seitens des Abmahners sind nicht nur kostspielig, sondern können auch langwierig sein. Zudem werden oftmals hohe Schadensersatzzahlungen und die Übernahme der Anwaltskosten von Ihnen gefordert.

Die Fristen in einer Abmahnung sind meist sehr eng gesetzt und sollten nicht verpasst werden.


Beispiel: Schmidt Spiele GmbH und "Mensch ärgere Dich nicht"

Ein prominentes Beispiel für Markenrechtsverletzungen ist die unerlaubte Nutzung der Marke "Mensch ärgere Dich nicht" durch Dritte. Zumeist ist es unbekannt, dass die Bezeichnung "Mensch ärgere Dich nicht" nicht im gewerblichen Kontext genutzt werden darf. Das bedeutet: Schon eine Nutzung der Bezeichnung auf Ihrer Instagram Seite, auf der Webseite oder im Verkaufsangebot bei eBay reicht für eine Abmahnung aus.

Unternehmen lassen automatisierte Seitenprüfer über Webseiten laufen und entdecken so jede unberechtigte Nutzung.

Vorsicht: Diese Unternehmen lassen ihre Marken häufig wegen Instagram und eBay Posts abmahnen


Eine Marke, die häufig in Verbindung mit Markenrechtsverletzungen steht, wenn sie zur Beschreibung von Artikeln auf eBay oder Posts bei Instagram genutzt wird, ist "CrossFit". Die Marke ist für ein spezifisches Fitnessprogramm geschützt.

Die Verwendung des Namens durch Verkäufer auf eBay, Facebook oder Instagram, um ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, kann zu Abmahnungen führen


Die Marke "Herrnhuter Sterne" wird häufig in Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen genannt, besonders wenn Onlinehändler auf eBay beleuchtete Sterne als "Herrnhuter Sterne" anbieten, ohne dass diese tatsächlich von der Herrnhuter Sterne GmbH hergestellt wurden.


Auch zahlreiche Automarken sind betroffen. Die Nutzung des Markennamens "SKODA"  oder “Mercedes” sowie “BMW” für Autozubehör in der Produktbeschreibung von eBay oder beim Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör kann als Markenrechtsverletzung angesehen werden, selbst wenn die Artikel selbst keine Fälschungen sind.


Wie überprüfe ich, ob eine Markenrechtsabmahnung gerechtfertigt ist?


Ein erster Schritt könnte sein, die Rechtmäßigkeit der Marke im Markenregister (beim DPMA oder EUIPO) zu recherchieren. Aber selbst wenn die Marke dort eingetragen ist, kommt es noch auf die Nizzaklassen an (für welche Bereiche, Produkte, Dienstleistungen) wurde die Marke eingetragen?

Sollte die Marke nicht eingetragen sein, heißt das nicht gleichzeitig, dass die Abmahnung ungültig ist. Denn es gibt auch ein Markenrecht aufgrund Gewohnheit.

In § 4 Nr. 2 MarkenG ist geregelt, dass Markenschutz nicht nur durch Eintragung, sondern auch durch Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen kann.

So unbefriedigend diese Antwort auch sein mag: Leider lässt sich nur von einem Rechtsanwalt eindeutig überprüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Die Gefahr ist einfach zu hoch, etwas zu übersehen.


Kann ich die Angelegenheit selbst regeln?


Es mag verlockend erscheinen, die Angelegenheit selbst zu regeln, sei es durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Abmahner oder durch eigenmächtige Lösungsversuche. Dies ist jedoch riskant, da ohne fundiertes juristisches Wissen die Gefahr besteht, die eigene Position zu schwächen oder ungewollt Schuldeingeständnisse zu machen. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Abmahnung formelle Fehler enthält und eventuell sogar unwirksam ist. 

Unterschätzen Sie die Abmahnung nicht: Die Annahme, eine Abmahnung sei unbegründet oder könne ohne rechtliche Konsequenzen ignoriert werden, ist ein gefährlicher Irrtum.

Der Versuch, die Angelegenheit ohne juristische Beratung zu klären, kann die Situation verschlimmern. Eine unsachgemäße Kommunikation mit der abmahnenden Partei kann als Anerkenntnis ausgelegt werden.


Wie kann Cyfire kostenlos bei einer Abmahnung helfen?


Die Konfrontation mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen ist eine ernste Angelegenheit. Die Einschaltung eines Anwalts bietet nicht nur Schutz vor potentiellen Fehlern, sondern optimiert auch Ihre Chancen auf eine günstige Lösung. 

Selbstverständlich erhalten Sie von den Cyfire Experten eine kostenlose Einschätzung der Angelegenheit.

Cyfire hat sich im Kampf gegen Abmahnungen außergewöhnlich aufgestellt. Denn das Team besteht nicht nur aus Rechtsanwälten, sondern wird ergänzt durch spezialisierte Fallanalysten. Außerdem erhalten Sie eine ausgefeilte Strategieplanung. Denn jeder Fall ist einzigartig und sollte nicht 08/15 behandelt werden.


Versäumen Sie nicht, rechtzeitig und angemessen zu handeln, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren und fragen Sie jetzt die kostenlose Cyfire Ersteinschätzung an: 

Einfach eine Mail senden an: info@cyfire.net



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mirco Lehr

Beiträge zum Thema