Was tun bei Lärmbelästigung durch Nachbarn in Spanien?

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Auch in Spanien führt eine zunehmende Verdichtung in urbanen Gebieten häufig zu Lärmproblemen zwischen Nachbarn. Doch das spanische Recht bietet verschiedene Möglichkeiten, um gegen rücksichtlose Lärmverursacher vorzugehen und seine Ruhe wiederzuerlangen.

Lärmbelästigung innerhalb einer Gemeinschaft

In spanischen Wohnungseigentümergemeinschaften (comunidades de propietarios) ist Lärm durch laute Nachbarn ein häufiges Ärgernis.

Die Gemeinschaft kann in ihrer Satzung Ruhezeiten festlegen. Bei Verstößen kann der Verwalter informiert werden. Bereits die Androhung rechtlicher Schritte durch die Gemeinschaft wirkt oftmals.

Bei anhaltenden Belästigungen kann die Gemeinschaft gemäß Artikel 7.2 des Gesetzes über das Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal) auch eine Unterlassungsklage auf gerichtliche Anordnung zur Einstellung der störenden Aktivitäten anstrengen.

Vorgehen gegen Nachbarn außerhalb der Gemeinschaft

Komplizierter ist die Lage, wenn die Lärmquelle außerhalb der Gemeinschaft liegt. Hier haben einzelne Geschädigte folgende Optionen:

  • Beschwerde bei der örtlichen Polizei oder den Behörden
  • Messprotokolle und Zeugenaussagen sammeln
  • Persönliche Abmahnung des Störers
  • Zivilklage auf Schadensersatz und Unterlassung
  • Strafanzeige bei wiederholten gravierenden Störungen
  • Druck auf die Behörden über Bürgerinitiativen

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Wichtig sind Geduld und Beharrlichkeit bei der Verfolgung aller möglichen rechtlichen Schritte gegen den Störer.

Relevante Vorschriften

Rechtliche Grundlagen für Vorgehen gegen Lärmbelästigung sind unter anderem:

  • Artikel 15 und 18 der spanischen Verfassung zum Schutz der Gesundheit und Privatsphäre
  • Das Gesetz über das Wohnungseigentum (Ley de Propiedad Horizontal)
  • Das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil), Artikel 1902 zu Schadensersatz
  • Das spanische Strafgesetzbuch (Código Penal), Artikel 325 zu Umweltdelikten (Lärm gehört dazu)
  • Verschiedene landesweite und regionale Lärmschutzgesetze

Mit Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten können Lärmbetroffene ihre Interessen wirksam vertreten. Das Problem sollte möglichst einvernehmlich, aber notfalls auch mit juristischen Mitteln gelöst werden.

Gerne berate ich Sie zu allen Fragen rund um die Lärmbelästigung in Spanien.

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Foto(s): M. del Cuerpo


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