Was tun bei Mobbing?

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Mobbing, das Systematische Schikanieren und Diskriminieren am Arbeitsplatz führt beim Betroffenen zur Frage: Was kann ich gegen das Mobbing tun?

Der Arbeitnehmer wird regelmäßig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.


Dann hat er einen Unterlassungsanspruch. Wie setzt man diesen nun durch? Zunächst kann die Gegenseite angeschrieben werden und aufgefordert werden, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Gekoppelt wird das am Besten mit einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Danach muss sich der Störer bei Vermeidung einer vom Gericht festzusetzenden Vertragsstrafe künftig derartige Handlungen zu unterlassen. Diese Erklärung muss unterschrieben innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgesandt werden.

Erfolgt dies nicht, vermutet die Rechtsprechung WIEDERHOLUNGSGEFAHR. Dann kann mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden.

Damit alle Formalien eingehalten werden, ist zu empfehlen, dass der Anwalt dieses Schreiben und die Unterlassungserklärung verfasst.

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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