Was tun, wenn ich meinen PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen kann?

  • 3 Minuten Lesezeit

Sozialtarife oder Tarifumstellungen können zu Einsparungen führen

Täglich geraten Privatversicherte in Zahlungsschwierigkeiten, da das eigene Einkommen infolge von Corona-Auswirkungen, schlechter Auftragslage oder Pleiten der Geschäftskunden geringer ausfällt als geplant; oder die Beiträge steigen und stellen für den Privatversicherten eine zu hohe Belastung dar. Um trotzdem ausreichend krankenversichert zu bleiben, können Sie entweder in einen Sozialtarif wechseln bzw. sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über einen günstigeren Tarif beraten lassen.

Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei zeigen Ihnen, wie Sie monatlich bis zu mehreren hundert Euro an Beiträgen einsparen können.  

Welche Sozialtarife gibt es? 

Sozialtarife sind vereinfacht gesagt Tarife für in finanzielle Bedrängnis geratene Versicherungsnehmer. Es gibt den Standardtarif (STN), den Basistarif (BTN) und den Notlagentarif (NLT).

Der Standardtarif steht grundsätzlich den Versicherten offen, die Ihrer PKV vor dem 1.1.2009 beigetreten sind und zudem (Stand 2021)

  • mindestens 10 Jahre versichert und 65 Jahre alt sind; oder
  • zumindest 55 Jahre alt sind und ein jährliches Einkommen von unter 58 050 Euro beziehen; oder
  • unabhängig vom Alter bereits eine Rente bezogen wird oder ein Antrag diesbezüglich gestellt ist und das jährliche Einkommen 58 050 Euro nicht übersteigt.

Der Leistungsumfang entspricht etwa dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), enthält aber ein paar Zusatzleistungen.

Bezüglich der Beiträge gilt, wer viele Jahre in der PKV in einem hochwertigen Tarif versichert war, kann in den Standardtarif wechseln und profitiert in der Regel von den bedeutsam günstigen Beiträgen, weil die Altersrückstellungen angerechnet werden.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Zugang erhalten hierzu PKV-Versicherte, die

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder
  • Rentenbezieher oder Vergleichbares sind, oder
  • sozialhilfebedürftig sind.

Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungskatalog der GKV.  

Die Beiträge sind vergleichbar zum Standardtarif, aber unter dem Strich etwas teurer.  

Außerdem gibt es noch den Notlagentarif. Dieser richtet sich an Versicherte mit Beitragsrückständen.

Der Leistungsumfang ist eingeschränkt auf Behandlungen

  • bei Schmerzen und Akutem
  • wegen der Verschlimmerung einer chronischen Krankheit
  • im Zuge einer Schwangerschaft
  • zur Vorsorge für Kinder und Jugendlichen

Die Beiträge belaufen sich auf ca. 80 Euro monatlich. Durch Aufbrauchen von Altersrückstellungen kann der Beitrag auf 60 Euro abgesenkt werden. Er gilt auch für Beamte. Wird der Beitragsrückstand ausgeglichen, kann in den Ursprungstarif gewechselt werden.

Lassen Sie Ihren Tarif von Fachleuten auf Einsparungen prüfen 

In der Privaten Krankenversicherung existieren tausende verschiedener Tarife. Jeder Tarif umfasst unterschiedliche Leistungen und Beiträge. Im Laufe der Zeit kann sich der ursprünglich gewählte Tarif entweder bedeutend verteuern oder sie zahlen für einen Leistungskatalog, den Sie nicht mehr benötigen. Oftmals zahlen Sie mehr, als Sie müssten. Suchen Sie nach Einsparpotenzial für Ihren Haushalt, sollten Sie den Tarifwechsel ernsthaft überlegen. Das Problem hierbei ist, dass ohne Fachkenntnis Sie keine Einsicht in für Sie günstige Tarife der PKV haben können. Denn die PKV ist in dieser Hinsicht intransparent und hat kein Interesse daran, Sie über einen günstigeren Tarif zu informieren. Ihnen wird jedoch als Versicherungsnehmer schon von Gesetzes wegen das Recht zum Wechsel in einen günstigeren Tarif garantiert (vgl. § 204 VVG).

Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei haben schon zahlreichen Mandanten zu erheblichen monatlichen Einsparungen hinsichtlich des PKV-Beitrags verhelfen können, da wir aufgrund unserer Expertise die unterschiedlichen und für Sie günstigeren Tarife kennen.

Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 nutzen, um weitere Information zur der Tarifumstellung zu erfahren. Sie können uns aber auch gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@anwalt-kg.de schicken oder Sie benutzen einfach unser Kontaktformular. Weitere Informationen hält für Sie auch unser Artikel PKV-Vertragsberatung für Sie bereit.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

Beiträge zum Thema