Wege zur Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit nach einer Privatinsolvenz

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Erfahren Sie, wie Sie nach einer Privatinsolvenz Ihre Bonität zurückgewinnen können

Für zahlreiche Menschen stellt eine Privatinsolvenz eine gewaltige Bürde dar, die sowohl finanziell als auch emotional belastet. Allerdings eröffnet dieser steinige Weg die Chance, die eigene Kreditwürdigkeit erneut aufzubauen. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die notwendigen Schritte, um im Zuge einer Privatinsolvenz wieder zu einer vertrauenswürdigen Kreditperson zu werden.


Die Auswirkungen einer Privatinsolvenz und die Bedeutung der SCHUFA

Eine Privatinsolvenz hinterlässt oft langwierige Spuren bei der Bonität eines Individuums. Die SCHUFA, Deutschlands führende Auskunftei, sammelt Informationen über Insolvenzverfahren für eine gewisse Zeitspanne. Diese Situation kann die Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und es zu einer Herausforderung machen, zukünftig Kredite oder andere Finanzierungen zu erhalten. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die Restschuldbefreiung in die SCHUFA-Akte eingetragen, was einen negativen Vermerk darstellt und die Bonität des Betroffenen herabsetzt. Selbst nach der Löschung des Eintrags zur Restschuldbefreiung besteht die Möglichkeit, dass ein niedriger SCHUFA-Score bestehen bleibt, da die Bewertung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Neue Schulden, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, können ebenfalls einen negativen Eintrag begründen.


Schritte zur Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit im Rahmen einer Privatinsolvenz

Um nach Überschuldung wieder kreditwürdig zu werden, sind spezifische Schritte erforderlich:

  1. Zuerst muss der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Dieser geht einher mit dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Allerdings sollte dem Antrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorausgehen, bei dem eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt involviert ist. Durch eine Einigung kann oft eine schnellere Entschuldung erreicht werden, weshalb es ratsam ist, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
  2. Eine persönliche Beratung zur Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sollte in jedem Fall erfolgt sein. Wenn der Einigungsversuch scheitert, kann der Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Vermögensverhältnisse, insbesondere die Schulden, ermittelt und dokumentiert. Anschließend erfolgt eine Verwertung der noch vorhandenen Vermögenswerte, beispielsweise durch Pfändung. Die Erlöse dienen zur Deckung der Verfahrenskosten und der Kosten des Insolvenzverwalters. Der verbleibende Betrag wird unter den Gläubigern aufgeteilt.
  3. Danach tritt die Wohlverhaltensphase ein, die drei Jahre dauert. Während dieser Zeit ist die finanzielle Freiheit des Schuldners stark eingeschränkt, da bestimmte gesetzliche Vorschriften erfüllt werden müssen.
  4. Es ist erforderlich, alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen. Bei einem Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel muss das Gericht stets informiert werden. Der Schuldner verpflichtet sich außerdem, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das pfändbare Einkommen wird dem Insolvenzverwalter abgetreten, wobei dem Schuldner jedoch der Anteil für das Existenzminimum verbleibt. Im Falle einer Erbschaft muss die Hälfte davon abgegeben werden.
  5. Das Verbraucherinsolvenzverfahren endet mit der Restschuldbefreiung, wodurch die Schulden, die zur Insolvenz geführt haben, erlassen werden.


Wann ist eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit nach einer Privatinsolvenz möglich?

Sowohl die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens als auch die darauf folgende Restschuldbefreiung werden von der SCHUFA als negative Einträge gespeichert. Obwohl die betroffenen Verbindlichkeiten durch die Restschuldbefreiung hinfällig geworden sind, werden sie von der SCHUFA lediglich als erledigt vermerkt und nicht vollständig gelöscht. Daher ist es möglich, dass trotz der Löschung der Restschuldbefreiung weiterhin negative Einträge bestehen.

Um herauszufinden, um welche Einträge es sich konkret handelt, können Sie eine Selbstauskunft gemäß § 15 DSGVO bei der SCHUFA beantragen. Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihnen Auskunft über die vorhandenen Daten zu geben. Auf diese Weise können Sie feststellen, ob möglicherweise unberechtigte negative Einträge vorliegen. Bei Bedarf können Sie die Löschung dieser unberechtigten Einträge bei der SCHUFA beantragen. Um die Durchsetzung der Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags zu unterstützen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen die erforderliche Unterstützung bietet.


Suchen Sie einen Anwalt für Insolvenzrecht?

Falls Sie nach einer Privatinsolvenz Hilfe benötigen oder weitere Fragen zum Insolvenzrecht haben, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, das Insolvenzverfahren durchzuführen, Ihnen bei der Wiederherstellung Ihrer Kreditwürdigkeit behilflich sein und wertvolle Ratschläge für Ihre finanzielle Zukunft geben. Zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.


Quellen zum Thema Kreditwürdigkeit nach Privatinsolvenz - Schufa

Schufa verkürzt Speicherdauer nach Privatinsolvenz (faz.net)

Bonitätsprüfung: Schufa löscht alte Schulden von 250.000 Verbrauchern | ZEIT ONLINE

Schufa verkürzt Speicherfrist von Einträgen nach Privatinsolvenz auf sechs Monate | STERN.de

Einträge werden gelöscht - Schufa passt Speicherdauer von Privatinsolvenzen an (wa.de)

https://rechtsanwaltkaufmann.de/insolvenzrecht/nach-privatinsolvenz-wieder-kreditwuerdig



Foto(s): Schufa Pressebilder


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