Wegfall der E-Auto-Kaufprämie – Jetzt Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat prüfen lassen!

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Schock für zehntausende, vielleicht sogar hunderttausende Käufer von E-Autos. Praktisch über Nacht hat Wirtschaftsminister Robert Habeck das Aus für die Kaufprämie (Umweltbonus) bei E-Autos verkündet. Ein Schlag ins Gesicht von Autokäufern, die sich beim Kauf eines E-Autos fest auf die Förderung verlassen und diese in die Finanzierung eingeplant hatten.

Wie hoch sollte die Förderung sein?

Wer bislang ein neues E-Autos kaufte, konnte je nach Kaufpreis mit einer staatlichen Förderung zwischen 3.000 und 4.500 EUR rechnen. Ein gutes Argument für viele, auf ein E-Auto umzusteigen. Aufgrund der hohen Einstiegspreise bei E-Autos gehörte die Prämie bei vielen Autokäufern fest in die Finanzierungsplanung. Jetzt ist die Förderung weg und viele Autokäufer wissen nicht, wie sie die Lücke in der Finanzierung schließen sollen und fühlen sich vom deutschen Staat betrogen.

Wie kam es zum Wegfall der Kaufprämie?

Das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich der Regierung verboten, 60 Milliarden Euro, die zur Bekämpfung der Coronakrise vorgesehen waren, umzuwidmen und stattdessen für den Klimaschutz einzusetzen. Dies riss ein tiefes Loch in die Finanzplanung der Regierung. Offensichtlich zählt die Kaufprämie für E-Autos zu den ersten „Opfern“.

Schadensersatzansprüche gegen den Staat prüfen!

Ganz klar, der Staat hat hier ein Förderversprechen abgegeben und dieses praktisch „über Nacht“ wieder einkassiert. Zehntausende Autokäufer haben sich im Vertrauen darauf erst zum Kauf eines teuren E-Autos entschieden. Wir sehen hier einen klaren Vertrauensschutz, den der Käufer hier genoss. Fällt die Förderung wie hier so kurzfristig weg, so dass der Bürger / Käufer nicht mehr reagieren kann, stehen Schadensersatzansprüche gegen den deutschen Staat im Raum.


Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wer vom Wegfall der Kaufprämie für E-Autos betroffen ist und nunmehr das Fahrzeug nicht mehr haben möchte, sollte unbedingt einen Blick in den Kaufvertrag riskieren. Oftmals wurde hier die Förderung garantiert. Fällt diese nun weg, kann dies möglicherweise schon ausreichen, um sich vom Kaufvertrag zu lösen.

Haben Sie den Wagen über das Internet im Rahmen eines Fernabsatzvertrages bestellt, können Sie ggf. auch noch von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen!

Wir unterstützen Sie!

Egal, wie Sie sich entscheiden. Entweder hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den deutschen Staat oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Wir vertreten Sie kompetent und bundesweit!

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Sie kennen uns bestimmt!

Sie kennen uns sicherlich bereits aus dem TV oder aus der Zeitung. Nicole Mutschke ist laut Aussage einer führenden Tageszeitung  „Deutschlands bekannteste Rechtsanwältin“ und als Rechtsexpertin regelmäßig Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Spiegel, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

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Foto(s): @ Kanzlei Mutschke, Pixabay


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