Weitere Abmahnung Bear & Wolf für Monster Energy Company

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Uns wurde erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf (Rechtsanwalt M. Ober, LL.M.) vorgelegt. Auftraggeber ist erneut die Monster Energy Company in Corona , Kalifornien, USA. Wir haben bereits mehrfach Mandanten in Bezug auf Abmahnungen der Kanzle Bear & Wolf vertreten (http://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-bear-wolf-marke-monster-energy_077733.html). Unsere Sozietät ist auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenverletzung über die Handelsplattform eBay. Die Firma Monster Energy ist Inhaberin verschiedener Marken in Bezug auf das Zeichen „Monster Energy“. Eine Marke betrifft die „Monster-Kratzspuren“. Die Rechtsanwälte Bear & Wolf (Rechtsanwalt M. Ober, LL.M.) fordern die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft über den Umfang der Benutzung. Die Auskunft dient im Rahmen der Markenverletzung der Vorbereitung des Schadensersatzes der Firma Monster Energy. Dieser Schadenersatzanspruch wird neben dem Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwälte geltend gemacht. Die Rechtsanwälte Bear & Wolf legen der Abmahnung einen Gegenstandswert in Höhe von 250.000 € zugrunde.

Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ohne vorherige fachanwaltliche Beratung unterschrieben werden. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, die von Bear & Wolf vorgeschlagene Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Allein der Passus: „Die Parteien sind sich einig, dass Einzelverstöße nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden“ birgt bei einer Zuwiderhandlung ein erhebliches Haftungs- und Kostenrisiko. Die Abmahnung sollte daher durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Unsere Vertretung zielt dabei darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten.

Häufig übersehen wird die Tatsache, dass der Empfänger der Abmahnung die Ware selbst nicht hergestellt, sondern bei einem Zwischenhändler erworben hat. Dieser Zwischenhändler ist dem Abgemahnten zum Ersatz seiner Kosten verpflichtet, wenn die Abmahnung berechtigt war. Auch diese Ansprüche machen wir für unsere Mandanten geltend.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax),
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz,
  • ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an.

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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