Weitere Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal für den 1. FC Union Berlin e.V. - Marken: „1. FC Union Berlin“ und „Emblem“

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Die Kanzlei BluePort Legal mahnte ein weiteres Mal für den 1. FC Union Berlin e.V. wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab.

Inhalt der Abmahnung

In der Abmahnung heißt es, dass der 1. FC Union Berlin e.V. Inhaber der Marken bzw. Kennzeichen „1. FC Union Berlin“ (Nr. 302010056771) sowie „Emblem“ (Nr. 302010056770) ist. Der Abgemahnte soll diese bei einer Verkaufsanzeige auf der Plattform eBay verwendet haben. Die angebliche Verwendung der Marken bzw. Kennzeichen sei unautorisiert gewesen und verletze daher die Markenrechte des 1. FC Union Berlin.

Forderungen der Abmahnenden

Die Kanzlei BluePort Legal fordert wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. Folgendes:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Die Zahlung der Abmahnkosten i.H.v. 1.682,70 €, berechnet nach einem Streitwert von 50.000,00 €

Zudem ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Abmahnung beigefügt.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Wichtig ist, dass sie nicht untätig bleiben, sondern innerhalb der Frist eine Reaktion auf die Abmahnung zeigen. Die Abmahnenden könnten Ihre Ansprüche nämlich auch versuchen, gerichtlich durchzusetzen, wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren. In markenrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert in der Regel sehr hoch. Schon ein erstinstanzliches Verfahren birgt daher ein hohes Kostenrisiko.

Wie sollte eine Reaktion jedoch aussehen? Es ist davon abzuraten, persönlich auf die Abmahnung zu reagieren oder die Forderungen der Abmahnenden einfach zu erfüllen, ohne sich zuvor fachanwaltlich beraten zu lassen!

Durch eine anwaltliche Beratung können Sie zum einen überprüfen lassen, ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der geforderten Höhe bzw. im Umfang bestehen. (Nicht jede Abmahnung erfolgt auch rechtmäßig.)

Zum anderen kann ein fachkundiger Anwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weit formuliert und umfassen Pflichten, denen Sie eigentlich nicht zustimmen müssten. Da aus Unterlassungserklärungen Vertragsstrafen geltend gemacht werden können, ist es nachteilhaft, wenn diese unpräzise oder zu weite Formulierungen enthalten. Ohne anwaltliche Beratung sollte daher niemals eine Unterlassungserklärung abgegeben werden!

Melden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch!

Wir beraten seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von markenrechtlichen Abmahnfällen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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