Weitere Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht: La Martina

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Die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek spricht derzeit markenrechtliche Abmahnungen für die Quilate Services SA aus.

1. Wer mahnt ab?

Mein heutiger Ratgeber behandelt eine Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühne Lüer Wojtek markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird, die Verletzung von Markenrechten der Quilate Services SA im Zusammenhang mit Produktfälschungen (Plagiate) des Modelabels „La Martina“ vorgeworfen. Hierbei handelt es sich um keine brandaktuelle Abmahnwelle. Bereits vor einigen Jahren habe ich Mandanten beraten, die eine solche Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung von Markenrechten im Zusammenhang mit dem Label „La Martina“ erhalten haben.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühne Lüer Wojtek?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 2.948,90 €
  • Erteilung von Auskünften (zur Berechnung von Schadensersatz nach erteilter Auskunft)

Mein ausdrücklicher Rat an dieser Stelle:

Bitte nichts vorschnell unterschreiben, bzw. nicht vorschnell zahlen!

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren oder handelt es sich gar um Abzocke?

Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Abzocke. Sie sollten das Abmahnschreiben zwar bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht.

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt ist, da auch nur in diesem Fall ein dringender Handlungsbedarf bestünde. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollten die Prüfung allerdings ergeben, dass die Vorwürfe zutreffend sind, so sollte innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures gerichtliches Verfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann).

Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Fachanwalt für IT-Recht kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlung an die Abmahner leisten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühne Lüer Wojtek wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten im Zusammenhang mit dem Modelabel „La Martina“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch ansprechen. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.


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