Weitere Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH

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Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin vor, die für die DigiRights Administration GmbH die Verletzung bzw. die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken vorwerfen.

Was wird konkret abgemahnt?

Gegenstand des Vorwurfs ist die „rechtswidrige Verbreitung der Werke im Internet, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen oder Filesharing-Systeme wie z. B. Bittorrent und eDonkey/eKad“. Bei dem Betrieb solcher Tauschbörsen kommt es nicht nur zu dem beabsichtigten Download, daneben werden die Werke auch hochgeladen, also angeboten und verbreitet. Bei den abgemahnten Werken handelt es sich vorliegend um unterschiedliche aktuelle Tonaufnahmen.

Was fordert Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH?

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Weiter verlangt Daniel Sebastian im Wesentlichen den Ausgleich seiner Rechtsanwaltsgebühren sowie Lizenzschadenersatz für die gerügte unerlaubte Handlung/Urheberrechtsverletzung. Insgesamt bietet Daniel Sebastian zum Ausgleich aller Zahlungsforderungen und der Beendigung der Angelegenheit einen Pauschalbetrag i. H. v. 1.600,00 EUR an. Auch ein entsprechender Vergleichsbetrag liegt der Abmahnung bei. 

Im Anschluss an das Vergleichsangebot wird abschließend noch mit deutlich höheren Kosten im Falle einer Klage gedroht.

Wie reagiert man richtig auf eine solche Abmahnung?

Selbstverständlich sollten die gesetzten Fristen beachtet werden. Bleibt eine anwaltlich gesetzte Frist unbeachtet, besteht grundsätzlich immer das Risiko, dass dieser als nächstes gerichtliche Schritte einleitet. Das bedeutet auf der anderen Seite allerdings nicht, dass die Forderungen ungeprüft und vorschnell erfüllt werden sollten. Die Berechtigung der Abmahnung sollte zunächst geprüft werden. Hier kommt es auf die Tatumstände an, also auf den konkreten Sachverhalt, sodass allgemeingültige Ausführungen an dieser Stelle schwierig sind. Weiter wäre das anzuratende Vorgehen zu besprechen, das vor dem Hintergrund des Prüfungsergebnisses und die Wünsche des Mandanten beachtend anzuraten ist. Die bestmögliche Umsetzung obliegt selbstverständlich ebenfalls dem beauftragten Rechtsanwalt. 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwälte 

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. Wir freuen uns, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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