Weitere Abmahnungen der Kanzlei Lutz Schröder im Auftrage der VSGE (Fotoklau)

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1. Worum geht es in meinem heutigen Artikel?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des „Fotoklaus“. Berichterstattungen im Internet zur Folge mahnt die Kanzlei Lutz Schröder bereits seit Längerem verstärkt Urheberrechtsverletzungen (Fotoklau) für den Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) ab.

Konkret geht es um Abmahnungen in Bezug auf das Foto eines abfotografierten Paragrafenzeichens.

Fotograf bzw. Rechteinhaber soll der Fotograf Dennis Skley sein, dessen Name schon häufiger im Zusammenhang mit Abmahnungen des VSGE gefallen ist.

2. Welche Forderungen werden gestellt?

Wie für eine solche Abmahnung üblich machen die Abmahner Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Für ein Foto verlangen die Abmahner Schadensersatz in Höhe von 829,25 € sowie zusätzlich 546,50 € Anwaltskosten, was Abmahnkosten von insgesamt 1.375,75 € ergibt.

3. Richtige Reaktion auf eine Abmahnung wegen Fotoklau

Mein ausdrücklicher Rat:

Nicht vorschnell zahlen und bitte nichts ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben!

Zunächst müsste die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Denn nur wenn Sie einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, muss überhaupt reagiert werden. Eine unberechtigte Abmahnung bräuchten Sie hingegen lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Meiner Kenntnis nach liegen mehrere Gründe vor, welche die Abmahnung als fragwürdig erscheinen lassen. So mahnt hier beispielsweise nicht der Fotograf selber ab, sondern der VSGE, der Herrn Skley für die Abtretung der Rechte an diesem Foto angeblich lediglich 50.- € gezahlt haben möchte. Hier wäre zu prüfen, ob diese Vereinbarung überhaupt rechtens bzw. wirksam ist.

Schritt eins wäre somit die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung in Ihrem persönlichen Einzelfall. Hierbei bin ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts gerne behilflich.

4. Einmaleins bei Abmahnungen

  1. Kein zu den Abmahnern aufnehmen!
  2. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung !
  3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  4. Fristen einhalten!
  5. Vor Fristende einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen!

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen behaupteter Urheberrechtsvertöße an Lichtbildern bzw. Fotos von der Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder erhalten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Ich vertrete Sie bundesweit in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht und Abmahnungen.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch kontaktieren. Hierzu wäre eine Übermittlung der Abmahnung im Vorfeld per E-Mail sehr hilfreich (bitte an: info@drnewerla.de ). Fragen Sie gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung



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