Weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die KT-DVD Videoproduction
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Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen und eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen u.a. für folgende Rechteinhaber vor:
- KT - DVD Videoproduktion
- Savoy Film GmbH
- Video Art Holland b. v.
- GMV GmbH & Co. KG
- BB Video GmbH
- MIG Film GmbH
- Multimediapar S. A.
- Ino Handel & Vertriebs GmbH
- KT-DVD & Videoproduction
- DBM Videovertriebs GmbH
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Filme.
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag ab 700,00 € (in der Regel 803,00 €) sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die „leichte Schulter” genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren.
In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien „doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.internetrecht-nrw.de/filesharing-abmahnungen/
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