Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Volker Jakob im Auftrag von Claudia Morgan

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob vor. Die Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob wurde im Namen von Frau Claudia Morgan ausgesprochen. Frau Claudia Morgan betreibt u.a. den Ebay Shop „deal4luck“. Frau Claudia Morgan verkauft insbesondere Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf, Geschenkartikel sowie Haushaltswaren.

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist:

  •  fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  •  fehlender Hinweis nach Spielzeugverordnung

Rechtsanwalt Volker Jakob fordert für seine Mandantin, Claudia Morgan, die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert iHv 20.000 € (984,60 €). Rechtsanwalt Volker Jakob setzt eine Frist von 7 Tagen.

Reaktionsmöglichkeiten bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Die Anwälte unserer Fachkanzlei vertreten seit vielen Jahren eine Vielzahl von Gewerbetreibenden im Onlinehandel. Die Abmahnung wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße ist dabei eine häufige Begleiterscheinung des Onlinehandels. Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung nicht zu ignorieren. In der Regel ist es ratsam, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Ein Fachanwalt kann zudem überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche weiteren Schritte (Zurückweisung der Abmahnung, negative Feststellungsklage oder Abgabe einer Unterlassungserklärung) zu ergreifen sind. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne (fach-) anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Der Abgemahnte ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Unterlassungserklärung weiterhin wirksam bleibt. Nur so kann im Falle einer berechtigten Abmahnung ein weiteres Verfahren vermieden werden. Gleichzeitig sollte immer das betroffene Onlineangebot, wie z.B. der Ebay-Shop abgesichert werden. Zwingend sind: Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB. Hinzu kommen eine Vielzahl von weiteren Verordnungen und Gesetzen, die Onlinehändler bestimmter Produkte zu beachten haben.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven bieten Onlinehändlern, die eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG erhalten haben, eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles an. Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung für Sie unverbindliche vorab per E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema