Weitere Urteile gegen Vermittler von PIM-Gold Geldanlagen

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem zwischenzeitlich etwas Ruhe eingekehrt ist um den Skandal mit PIM-Goldanlagen, gibt es nun erneut zwei gute Nachrichten für geschädigte Anleger.


Urteil gegen Vermittler am LG Memmingen

Zunächst hat ein Ehepaar aus der Nähe von Memmingen ihren damaligen Vermittler des PIM-Bonusgoldvertrags über 185.000 € auf Schadensersatz verklagt.

Zu Recht, wie das LG Memmingen rechtskräftig entschieden hat. Denn der Vermittler hatte gleich über mehrere Umstände der PIM-Goldanlagen nicht vernünftig aufgeklärt. Die vom Vermittler geschuldete Prüfung der Plausibilität der PIM-Bonusgoldverträge hat der Vermittler ebenfalls nicht vorgenommen.

Zu dem Urteil führt Klägeranwalt Sascha Schiller aus:

„Dieses Urteil stellt nochmals klar, dass ein Vermittler sich vorab über die wesentlichen Punkte der Geldanlage informieren muss, bevor er diese an seine Kunden vermittelt. Das Provisionsinteresse des Vermittlers darf nicht dazu führen, dass die (fehlende) Plausibilität einer Geldanlage nicht geprüft wird“.


Urteil gegen Vermittler am LG Stuttgart

Das LG Stuttgart hat im August 2022 einen Vermittler von Bonusgoldverträgen zur Zahlung über knapp 220.000 € verurteilt. Auch hier war es so, dass der Vermittler nicht ordnungsgemäß über wesentliche Umstände und Plausibilitätsdefizite hingewiesen hat.

Auch der Versuch des Vermittlers, nicht selbst für sein Handeln geradezustehen, sondern einer vorgeschobenen Firma „PGD“ die Haftung anzulasten, scheiterte vollständig.

Zutreffend hat das Gericht den Vermittler als Verantwortlichen angesehen und ist darüber hinaus der Argumentation des Klägers gefolgt.

Die beiden vorgenannten Urteile reihen sich ein in eine ganze Serie von Urteilen gegen Vermittler der PIM-Bonusgoldverträge. Aus den bisher erstrittenen Urteilen sind mittlerweile auch erhebliche Geldbeträge an die geschädigten Anleger zurückgeflossen.


Achtung:  Verjährung der Ansprüche droht!


Geschädigte Anleger sollten jetzt prüfen, ob auch sie falsch beraten wurden und ihren Vermittler in Anspruch nehmen können. Dies sollte jedoch unbedingt noch dieses Jahr geschehen, denn zum Ende des Jahres werden die Ansprüche verjähren.

Für eine kostenfreie und völlig unverbindliche Prüfung Ihres Falles füllen Sie bitten den Fragebogen unter folgendem Link aus:

https://www.sgr-recht.de/pim-gold/

Unsere Einschätzung zu Ihrem Fall mit Handlungsempfehlungen erhalten Sie innerhalb weniger Tage.

Wir sind in die Rechtsmaterie bestens eingearbeitet und können einen ganzen Strauß von selbst erstrittenen Referenzurteilen vorweisen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Schiller

Beiträge zum Thema