Welche grundsätzlichen Regeln gelten bei Kündigungsgründen nach dem Kündigungsschutzgesetz?
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Kündigung "ultima-ratio-Prinzip" |
verhaltensbedingte/personenbedingte Kündigung | betriebsbedingte Kündigung | |
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personenbedingte Kündigung d. h. K. ist an der Erbringung der Leistung gehindert, ohne dass er dies ändern kann | verhaltensbedingte Kündigung d. h. die der Kündigung zugrundeliegende Gründe könnte AN selbst ändern, wenn er gewollt hätte/will | Voraussetzungen | ||
Wegfall des Arbeitsplatzes durch innerbetriebl. oder außerbetriebl. Umstände, z. B.
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z. B. Krankheit, Drogen- u. Alkoholprobleme, Fahrerlaubnisentzug etc. | Leistungsdefizite | Verhaltensdefizite |
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häufige Kurzerkrankung mehr als 6 Wochen über 2 – 3 Jahre Prüfung auch:
erheblicherZeitraum, ca. 12 Monate ununterbrochen |
Prüfung auch:
| Prüfung:
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