Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?

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In nicht wenigen Fällen, in denen wir Mandanten vertreten haben, die der Steuerhinterziehung beschuldigt wurden, waren diese völlig entsetzt, dass sie eine Straftat begangen haben sollten. Steuerhinterziehung ist ein Delikt, das auf verschiedenste Arten und Weisen verwirklicht werden kann – im Kleinen und im Großen. Die Finanzbehörden sind bei der Verfolgung ziemlich auf Draht; böse Zungen behaupten gar, dass Vater Staat bei keiner anderen Straftat so rasant und effizient reagiert.

Allerdings klingt der Wortlaut „Verdacht auf Steuerhinterziehung“ in den meisten Fällen bedrohlicher, als die Sache letzten Ende ist. Für einen Beschuldigten ist es wichtig, sich richtig zu verhalten. Darum erklären wir im vorliegenden Rechtstipp in aller Kürze, was Steuerhinterziehung ist, welche Strafen drohen, und was Sie als Beschuldigter wissen müssen und tun sollten.


Was bedeutet „Steuerhinterziehung“?

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist nicht, wie man vielleicht vermuten würde, im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern unter § 370 der Abgabenordnung (AO). Steuerhinterziehung begeht, wer mit Absicht die Finanzbehörden täuscht, um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen. Was heißt das?

Steuern muss jeder Bürger an den Staat abgeben. Die Höhe der zu zahlenden Steuer bemisst sich nach der Höhe des Einkommens und ist in sogenannte Steuerklassen gestaffelt. Zur Feststellung der Höhe der anfallenden Steuern reicht man beim Finanzamt eine Steuererklärung ein, in der man Auskunft über die eigenen Finanzen gibt. Die darin gemachten Angaben müssen natürlich der Wahrheit entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, weil man etwa einen Posten vergessen hat, Zahlen falsch errechnet und daher zu niedrig sind, oder weil man hier und da abgerundet hat, um nicht eine Steuerklasse aufzurücken, zahlt man weniger Steuern, als man nach dem tatsächlichen Einkommen eigentlich zahlen müsste. Das kann sich über Jahre so hinziehen, ohne jemandem aufzufallen. In dieser Zeit wächst natürlich der Betrag, den man schuldig bleibt.

Kommt es dann ans Licht, hat man eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung in möglicherweise schwindelerregender Höhe am Hals.


Wann macht man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar?

Der Gesetzgeber hat, was die Möglichkeiten der Durchführung angeht, keine Lücken gelassen. Strafbar ist:

  • Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden zu machen

  • Steuerlich erhebliche Tatsachen den Behörden zu verschweigen

  • Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen oder -Stempeln

  • Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder jemand anderen.

Man kann also sowohl durch aktives Handeln, als auch durch Unterlassen Steuerhinterziehung begehen. Der Versuch reicht für eine Strafbarkeit aus. Ein entscheidender Punkt für die Strafbarkeit ist allerdings der Tatvorsatz. Versehentlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen ist nicht strafbar. Es ist jedoch vor Gericht nicht immer leicht, zu beweisen, dass man sich unabsichtlich schuldig gemacht hat.


Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Gemäß § 370 Abs. 1 AO drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen ist auch eine Verurteilung zu bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe möglich. Nach aktueller Entscheidung des BGH spricht man ab 50.000 € aufwärts, oder wenn die Tat über Drittstaaten oder in organisierter Form (als „Bande“) begangen wurde, von einem schweren Fall.

Im Einzelfall hängt die Höhe der Strafe von den konkreten Umständen ab, also beispielsweise von der Höhe der hinterzogenen Steuer, der Art der Tatbegehung, dem Vorhandensein eventueller Vorstrafen, etc. 

Oftmals werden ausgesprochene Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt, sodass man in der Regel nicht in den Knast muss. In vielen Fällen lassen sich Verfahren (z.B. wegen Fehlens eines Tatvorsatzes) auch einstellen. Natürlich muss die Steuerschuld umgehend beglichen werden, plus Zinsen und Verspätungszuschläge. 


Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre ab Jahresende des Jahres, in dem die falschen Angaben gemacht wurden. In besonders schweren Fällen kann sich die Verjährung allerdings auf 15 Jahre erhöhen. Es ist keine empfehlenswerte Strategie, die Verjährung auszusitzen und zu beten, dass nichts passiert.

Wenn Sie versehentlich Steuern hinterzogen haben, ist es sinnvoller, tätig zu werden. 


Was kann man tun, wenn man sich wegen Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat?

Im deutschen Steuerstrafrecht wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend. Wenn Sie sich also versehentlich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, können Sie dies selbst zur Anzeige bringen, und kommen somit (nach allen erforderlichen Nachzahlungen) straffrei davon. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihre Selbstanzeige vollständig ist (also diesmal alle relevanten Angaben enthält), und bei den Behörden eingeht, bevor diese von selbst etwas bemerkt, und mit der Nachprüfung Ihrer Angaben begonnen hat. Es ist ratsam, sich bereits vor der Selbstanzeige mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. 


Was passiert, wenn wegen Steuerhinterziehungen ermittelt wird?

Sollten die Finanzbehörden auf Sie aufmerksam werden, wird ein Ermittlungsverfahren durch die Steuerfahndung eingeleitet. Diese prüft zunächst Ihre Finanzen, Transaktionen, Bankdaten, usw. Je nach dem, was sie dort finden, droht außerdem eine Durchsuchung Ihrer Wohn- und Geschäftsräume. Mehr dazu erfahren Sie hier.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt! Versuchen Sie in keinem Fall, die Verjährung auszusitzen! Egal, ob zuerst Sie oder die Behörden auf den Fehler aufmerksam geworden sind, wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt und lassen Sie sich beraten!

Falls Sie eine Anzeige oder eine Vorladung erhalten haben, ist es für eine Selbstanzeige zu spät! Versuchen Sie nicht, sich selbst zu verteidigen! Alles, was Sie sagen, wird gegen Sie verwendet werden, und kann Ihrer eigenen Verteidigung den Weg verbauen!

Nutzen Sie Ihr Recht, zu schweigen, und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, der die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernimmt, und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüft.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind erfahren im Steuerstrafrecht und vertreten Sie bundesweit.

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