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Weltalzheimertag: Hoffen auf die Pflegereform

  • 1 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Die kommende Pflegereform soll den Fokus auf die Verbesserung der Situation von über 1,2 Millionen Demenzkranken in Deutschland legen. Pünktlich zum Weltalzheimertag, der sich seit 1994 am 21. September jährt, behandelt am heutigen Tag der Bundesrat in seiner 900. Plenarsitzung das Thema erneut.

Pflegereform

Das geplante Gesetz sollte ursprünglich bereits Mitte des Jahres auf den Weg gebracht sein. Ziel des Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung ist es, nun ab dem 01.01.2013 vor allem die Situation der Demenzkranken zu verbessern. Alzheimer zählt zu den Demenzerkrankungen und ist zudem mit knapp 60 % die häufigste Demenzerkrankung. Hierzu soll das Leistungsangebot der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden, um dem Pflegebedarf im Bereich der Demenzerkrankungen Rechnung zu tragen. 

Im Mai hatte der Bundesrat zum vorherigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ausführlich Stellung genommen und moniert, dass die bisher vorgesehenen Änderungen dem Begriff „Reform" nicht gerecht werden würden. Verbesserungsvorschläge des Bundesrates wurden vom Bundestag im Juni dieses Jahres angenommen, nun berät der Bundesrat erneut.   

Pflegebedürftigkeit

Problematisch an der derzeitigen Gesetzeslage ist die Tatsache, dass für die Einordnung in Pflegestufen ganz überwiegend körperliche Beeinträchtigungen maßgeblich sind. So fallen Personen mit rein geistigen Defekten oft durch das Raster der Pflegestufen und erhalten meist nur geringe oder gar keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. 

Im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen besteht deswegen derzeit vor allem Handlungsbedarf hinsichtlich der Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit, die grundsätzlich in drei bzw. vier Pflegestufen eingeteilt wird: Pflegestufe I erfasst erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II erfasst Schwerpflegebedürftige, Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftige. Seit einigen Jahren wird eine „Pflegestufe 0" anerkannt, bei der auch Menschen Unterstützung aus der Pflegeversicherung erhalten können, die noch nicht in die gängigen drei Pflegestufen fallen, beispielsweise weil „nur" eine stark eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt.

An diesem Punkt soll nun die Reform ansetzen: Sie soll rein geistige Einschränkungen, die erhebliche Auswirkungen auf die „Alltagskompetenz" und damit auf den Betreuungsbedarf haben, als für die Pflegebedürftigkeit relevantes Kriterium erfassen.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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