Pflegeversicherung - was Sie wissen und beachten müssen!
- 3 Minuten Lesezeit
- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
- Eine private Pflegezusatzversicherung kann zustätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden.
- Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der sogenannte Kinderlosenzuschlag muss vom Versicherten selbst getragen werden.
Was ist eine Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient zur Absicherung des finanziellen Risikos, das bei einer eigenen Pflegebedürftigkeit droht. Sind Sie bspw. aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu versorgen, besteht Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung bildet seit 1995 die fünfte Säule der Sozialversicherung. Seitdem sind auch die Leistungen im Versicherungsfall gesetzlich vorgeschrieben.
Wie schließt man eine Pflegeversicherung ab?
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und muss daher nicht extra abgeschlossen werden. Sobald Sie also Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung werden, sind Sie automatisch bei der Pflegekasse versichert. Dies gilt auch für Mitversicherte wie Kinder oder Ehegatten, die über die Familienversicherung abgesichert sind. Eine private Pflegezusatzversicherung können Sie jedoch jederzeit selbst bei Ihrer gewünschten Versicherung abschließen. Diese übernimmt dann meist Kosten, die die reguläre Pflegeversicherung nicht abdeckt.
Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, ist jeder, egal ob Kassen- oder Privatpatient, versicherungspflichtig. Die Leistungen sind bei beiden (gesetzlich und privat Versicherten) gleich.
Wofür zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie, wenn Sie pflegebedürftig werden. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie immer einen Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Gutachter und entscheidet innerhalb von 5 Wochen darüber, ob Ihnen Pflegeleistungen zustehen.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie bestimmte Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Diese betragen in den folgenden Situationen im Jahr 2024 monatlich:
- Häusliche Pflege
- Pflegegeld ab Pflegegrad 2: 332 € bis 947 € oder
- Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2: 761 € bis 2.200 €
- Pflegehilfsmittel: einheitlich 40 €
- Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen pro Jahr ab Pflegegrad 2
- durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 498 € bis 1420,50 €
- durch sonstige Personen: einheitlich 1.612 €
- Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen pro Jahr ab Pflegegrad 4 für Pflegebedürftige unter 25 Jahre:
- durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder: 1530 € bis 1612 €
- durch sonstige Personen: einheitlich 1.612 €
- Entlastungsbetrag: einheitlich 125 €
- Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2: 1.774 €
- Häusliche Pflege ab Pflegegrad 2:
- teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2: 689 € bis 1.995 €
- vollstationäre Pflege ab Pflegegrad 1: 125 € bis 2005 €
Übernimmt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Die Pflegeversicherung übernimmt nur die für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Leistungen.
Beispiel: Ist der Betroffene in Pflegegrad 5 eingestuft und benötigt eine vollstationäre Pflege, erhalten Sie von der Pflegeversicherung hierfür 2005 €. Oftmals kosten Pflegeheime jedoch mehr. Angenommen, das Pflegeheim des Betroffenen kostet 3500 € im Monat. Dann erhalten Sie 2005 € von der Pflegeversicherung – die Differenz müssen Sie selbst bezahlen.
Dennoch müssen Pflegebedürftige nicht ihr ganzes Vermögen für die Finanzierung der Pflege verwenden. Es darf ein “Schonvermögen” von 5000 € und die eigene Immobilie behalten werden, sofern diese einen angemessenen Wohnraum darstellt. Können Sie selbst den Restbetrag der Pflege nicht bezahlen, übernimmt das der Sozialhilfeträger – vorausgesetzt, es gibt keine Personen, die unterhaltspflichtig und leistungsfähgin sind wie insbesondere Eltern oder Kinder. Kinder pflegebedürftiger Personen müssen damit seit dem Jahr 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € pro Jahr rechnen.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Seit Juli 2023 beträgt der Beitrag für gesetzlich Versicherte mit Kindern 3,4 % des beitragspflichtigen Entgelts (vorher 3,05 %). Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Anteilen. Dementsprechend zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,7 %. Eine Ausnahme davon gilt im Bundesland Sachsen, wo Versicherte 2,2 % und Arbeitgeber 1,2 % des Pflegeversicherungsbeitrags zahlen. In Sachsen wurde dafür nicht wie in anderen Bundesländern auf einen Feiertag verzichtet.
Rentner müssen den Pflegeversicherungsbeitrag komplett selbst aufbringen.
Versicherte über 25 Jahre ohne Kinder zahlen ebenfalls seit Juli 2023 einen Zuschlag von 0,6 % aus eigener Tasche zum Pflegeversicherungsbeitrag von 3,4 %, an dem sich Arbeitgeber nicht beteiligen. Der Kinderlosenzuschlag muss nämlich vom Versicherten selbst getragen werden.
Vom Zuschlag ausgenommen sind Bürgergeld-Bezieher. Keinen Zuschlag zahlen müssen zudem kinderlose Rentner, die vor dem Jahr 1940 geboren sind. Vom Zuschlag befreit sind Personen, die familienversichert sind.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Pflegeversicherung?
Rechtstipps zu "Pflegeversicherung"
-
07.01.2025 Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt„… individuelle Lösungsansätze gefunden: Krankheit : Prüfung von Ansprüchen gegenüber Kranken- oder Pflegeversicherung. Scheidung : Klärung von Unterhaltsansprüchen und faire Vermögensaufteilung. Tod …“ Weiterlesen
-
30.12.2024 Rechtsanwalt Daniel van Heiden„… Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Die Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 SGB X von Bescheiden verlängert sich von 3 auf 4 Tage. Die Höhe des des Regelsatzes des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleibt 2025 …“ Weiterlesen
-
11.12.2025„… und wird 2025 abgeschlossen sein. Beitragssteigerung bei der Kranken- und Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2025 wird auch die Pflegeversicherung teurer. Die Beiträge steigen um 0,2 Prozentpunkte …“ Weiterlesen
-
10.12.2024 Rechtsanwältin Anja Krumrey„… Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Besoldung und Versorgung. Die Gesetzesauslegung ergebe, dass unter „Versorgung“ insbesondere auch die Unfallfürsorge falle. Dies habe zur Folge …“ Weiterlesen
-
04.12.2024 Rechtsanwalt Gerd Klier„… eine Kürzung des Arbeitslosengeldes von bis zu drei Monaten möglich ist. Während der Sperre muss das Arbeitsamt auch keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Freiwilliges Angebot …“ Weiterlesen
-
22.11.2024 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert. Sie müssen sich selbst um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten …“ Weiterlesen
-
06.01.2025 Rechtsanwalt Hendrik Wilken„Themenverzeichnis Ärztliches Berufsrecht Grundzüge des Berufsrechts anderer Heilberufe Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Krankentagegeld …“ Weiterlesen
-
25.09.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des Bedürftigen beantragt werden und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn sich herausstellt, dass die Pflege …“ Weiterlesen
-
18.09.2024 Rechtsanwalt Thorsten Siefarth„… , die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung) geregelt sind. Sondern auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist. Das hat …“ Weiterlesen
-
05.09.2024 Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV„… verhältnismäßig stabil, da der Arbeitgeber einen Großteil der Kosten übernimmt. Zusätzlich fallen Beiträge zur Pflegeversicherung an, die ebenfalls auf dem Bruttoeinkommen basieren. GKV …“ Weiterlesen
-
17.08.2024 Rechtsanwältin Yana Krause„… des Arbeitnehmers ist in dem Sozialgesetzbuch (SGB) und den Sozialversicherungswerken geregelt. Die Sozialversicherung deckt die Kosten der Krankenversicherung (SGB V), der Pflegeversicherung (SGB XI …“ Weiterlesen
-
04.08.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… von 90 % ihres Nettoarbeitsentgelts, die aus der Pflegeversicherung finanziert wird. Diese Leistung wird als Pflegeunterstützungsgeld bezeichnet und soll den Arbeitnehmern helfen, finanziell über …“ Weiterlesen
-
29.07.2024 Rechtsanwältin Astrid Weinreich„… jedoch aufgebraucht sind und die Altersversorgung und das Pflegegeld der Pflegeversicherung zusammen nicht ausreichen, um eine Heimunterbringung zu bezahlen, stellt sich die Frage, ob die Angehörigen für …“ Weiterlesen
-
12.07.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… - oder Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Früher waren Abfindungen steuerfrei, aber diese Regelung wurde 2003 geändert. Die Generation unserer Eltern und Großeltern ist oft frühzeitig in Rente …“ Weiterlesen
-
03.07.2024 Rechtsanwalt Oliver Worms„… geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht, soweit Sie auch die Beiträge des Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Diese sind zusätzlich geltend zu machen. Die Unterhaltszahlungen …“ Weiterlesen
-
29.06.2024 Rechtsanwalt Andre Schmidt LL.M.„… erfolgt, schätzt die Krankenkasse das Einkommen und stuft den Beitrag zum Höchstsatz ein (seit dem 1. Januar 2024 rund 1050,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung). Regelung ab dem 16. Dezember 2023 …“ Weiterlesen
-
19.06.2024 Rechtsanwältin Barbara Hoofe„… - und Pflegeversicherung vorgenommen werden. Tritt dann tatsächlich die Situation ein, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können, kann die bevollmächtigte Person unter …“ Weiterlesen
-
10.06.2024 Rechtsanwalt Martin Figatowski LL.M. (Tax)„Im deutschen Sozialversicherungsrecht wird die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung durch das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Besonders für in Deutschland lebende …“ Weiterlesen
-
28.05.2024 Rechtsanwältin Nina Restemeyer„… bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. 1. rechtliche Rahmenbedingungen Die Pflegeversicherung ist in Deutschland ein wichtiger …“ Weiterlesen
-
02.05.2024 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„… die Lohnentwicklung im Jahr 2022 herangezogen. Die Werte für 2024: Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 69.300 Euro, monatlich 5.775 Euro. Diese Werte sind entscheidend für die Abgrenzung von Pflicht …“ Weiterlesen
-
27.03.2024 Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.„… . Das betrifft im Wesentlichen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Auch unvollständige oder falsche Angaben gegenüber …“ Weiterlesen
-
21.03.2024 Rechtsanwalt Jochen-P. Kunze„… . Von diesem nachgehenden Leistungsanspruch werden auch mitversicherte Familienmitglieder umfasst. Ein nachgehender Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung ist gesetzlich nicht geregelt. In der gesetzlichen …“ Weiterlesen
-
20.03.2024 Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.„… ) strafbar. Gemeint ist die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer. Im Wesentlichen sind das die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung …“ Weiterlesen
-
27.02.2024 Rechtsanwältin Sirka Huber M.M.„… in die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung abführen muss. Bei welchen Mitarbeitern fallen …“ Weiterlesen