Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit – darf das sein?

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Müssen Arbeitnehmer aufgrund der Kurzarbeit auf Urlaub verzichten? Falls ja, unter welchen Umständen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Geht der Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit weiterhin jeden Tag arbeiten, darf am Urlaub nicht gerüttelt werden. Der Arbeitnehmer behält seinen vollen Urlaubsanspruch.

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer an weniger Wochentagen arbeitet oder falls es sich um eine auf null reduzierte Kurzarbeit handelt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der Urlaub in diesen Fällen reduziert werden, und zwar im Verhältnis zur Arbeitszeit beziehungsweise zu den Arbeitstagen, während derer man in der Kurzarbeit noch zur Arbeit geht.

Arbeitnehmer, deren Kurzarbeit auf null reduziert ist, müssen demzufolge gegebenenfalls auf den kompletten Resturlaub verzichten. Beispielsweise: Befindet sich jemand für sechs Monate in Kurzarbeit „null“, reduzieren sich seine 30 Urlaubstage im Jahr auf 15 Tage. Hat er sich diese 15 Urlaubstage bereits vor der Kurzarbeit genommen, fällt sein Resturlaub unter Umständen ganz weg.

Allerdings: Hierüber muss es eine Vereinbarung geben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, entweder individualvertraglich im Arbeitsvertrag, oder laut Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Fehlt eine solche Vereinbarung, behält der Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit seinen vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema