Wenn der Arbeitgeber kündigt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist erstmal ein schwerer Schlag. Nicht zuletzt geht es hier um das Arbeitseinkommen, aus dem sämtliche Kosten, wie beispielsweise die Miete und der gesamte Lebensunterhalt, bestritten werden müssen. Der Verlust des Arbeitsplatzes und somit zwangsläufig auch des Einkommens stellt erstmal das Leben auf den Kopf. Dennoch steht man einer Arbeitgeberkündigung nicht rechtlos gegenüber. Denn es gibt unzählige Gründe, die eine Kündigungserklärung rechtlich unwirksam machen. Dies können schon formelle Fehler sein, aber auch Fehlen eines Kündigungsgrundes, Nichteinhaltung von Kündigungsfristen, fehlende Abmahnung, Sonderkündigungsschutz etc. All diese Möglichkeiten und ihre Rechtsfolgen werden von manchen Autoren in ganzen Büchern abgehandelt und würden den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Aber es gibt ein paar allgemeine Empfehlungen, die jeder beim Erhalt eines Kündigungsschreibens beachten sollte:

  • Versuchen Sie trotz aller Emotionalität in dieser Situation ruhig und besonnen zu bleiben - auch wenn das erstmal schwer fällt. Reißen Sie durch falsches Verhalten keine Brücken hinter sich nieder. Sie wissen nicht, wie das Verfahren weiter geht.
  • Geben Sie keine Erklärung zu der Kündigung ab und nehmen Sie diese am Besten kommentarlos entgegen. So laufen Sie nicht Gefahr etwas zu erklären, das später gegen Sie in einem Kündigungsschutzverfahren verwendet werden könnte.
  • Lesen Sie sämtliche Ihnen vorgelegten Dokumente penibel durch und unterschreiben Sie vorerst nichts. Lediglich der zeitliche Empfang der Kündigung "Erhalten am ..." kann problemlos quittiert werden.
  • Sofern Ihnen weitere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt werden, verweigern Sie die Unterschrift und erklären, diese in Ruhe prüfen zu wollen. Eine Unterzeichnung kann ggfls. auch noch später nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
  • Unterschreiben Sie insbesondere keinen Klageverzicht und keinen Aufhebungsvertrag. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages droht im Übrigen auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld!
  • Lassen Sie sich zu nichts drängen.
  • Arbeiten Sie an den verbleibenden Tagen, ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen.
  • Beachten Sie unbedingt, dass bei Greifen des Kündigungsschutzgesetztes (KSchG) eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung läuft, innerhalb derer Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Sollten Sie die Frist versäumen, ist die Kündigung rechtswirksam! - auch dann, wenn sie eigentlich aus bestimmten Gründen unwirksam wäre.
  • Melden Sie sich unverzüglich arbeitslos - auch, wenn Sie die Kündigung nicht für wirksam erachten. Hierauf muss Sie übrigens der Arbeitgeber hinweisen.
  • Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf, der für Sie die Wirksamkeit der Kündigung prüfen und alle erforderlichen Schritte einleiten wird.

Überlegen Sie sich das Ziel Ihres Vorgehens: Wollen Sie in dem Betrieb weiterarbeiten oder geht es um eine Abfindung? Die meisten Arbeitnehmer möchten nach einer erfolgten Kündigung - auch wenn diese unwirksam wäre - nicht mehr in den Betrieb zurückkehren, weil sie das Vertrauensverhältnis als zerrüttet betrachten. Tatsächlich werden die meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht auch durch einen Vergleich beendet, in dem sich die Parteien u.a. auf einen Beendigungszeitpunkt, ein gutes Arbeitszeugnis und eine Abfindung einigen.




Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt zur Seite:


RECHTSANWALT BORIS MEYER

Münchener Str. 19
85540 Haar

Tel.: 089 / 45 45 67 33


Besuchen Sie auch meine Homepage:

www.rechtsanwalt-meyer.com

Foto(s): Autor


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Boris Meyer

Beiträge zum Thema