Wenn der Lohn nicht kommt

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Was glauben Sie, wie viel Menschen heute in Deutschland auf ihren Lohn warten. Und es werden immer mehr. Worauf müssen Sie achten?

Wichtig: Im Arbeitsvertrag können Ausschlussfristen enthalten sein. Das kann dazu führen, dass Sie Ihre Lohnforderungen nicht mehr geltend machen können, selbst wenn diese bestehen.

Beispiel: Sie haben Ansprüche auf Zahlung von Überstunden. Weil Sie so gutmütig sind, - keine Angst, viele andere sind auch so gutmütig wie sie - sind inzwischen mehrere Monate verstrichen.

Auf das letzte Jahr gesehen, sind es immerhin schon ca. 1.800 €.

Jetzt gehen Sie zum Chef. Und der zieht den Arbeitsvertrag heraus. Darin steht, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht werden.

Jetzt geben viele schon auf. Tatsächlich steht das zwar im Vertrag, ist aber unwirksam, da es sich um einen sogenannten vorformulierten Vertrag handelt, dessen Klauseln einer besonderen gerichtlichen Beurteilung unterliegen.

Sie könnten Ihre Ansprüche also weiterhin durchsetzen.

Ist die Klausel über die Ausschlussfrist dagegen wirksam, dann besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche verfallen.

Achten Sie darauf, was Ihnen zusteht. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Geld verlieren. 

Rechtsanwalt Borth

ww.DieOnlineKanzlei.de


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